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Geschrieben von Boris Janssen am 26. Februar 2017.
Politik

Rat jetzt doch nicht mehr für Lkw-Fahrverbot

Ratssitzung: Was am Donnerstag noch beschlossen wurde – und was alles nicht

Auf seiner Februar-Sitzung hatte der Rat ein strammes Programm.
Auf seiner Februar-Sitzung hatte der Rat ein strammes Programm.
Das wird wohl doch nichts mehr mit dem Lkw-Fahrverbot: Eine ähnliche Regelung, wie sie für Scharzfeld schon seit Jahren gilt, kommt in Barbis und Osterhagen erst einmal nicht.
Das wird wohl doch nichts mehr mit dem Lkw-Fahrverbot: Eine ähnliche Regelung, wie sie für Scharzfeld schon seit Jahren gilt, kommt in Barbis und Osterhagen erst einmal nicht.
Es stimmt schon, der überlastete Bauhof kommt in den letzten Monaten nicht mehr hinterher: Impression vom Lutherplatz am 21. Februar(!). (Foto: Luisa Janssen)
Es stimmt schon, der überlastete Bauhof kommt in den letzten Monaten nicht mehr hinterher: Impression vom Lutherplatz am 21. Februar(!). (Foto: Luisa Janssen)

Es war eine ganz schön lange Tagesordnung, die der Rat da am Donnerstag (23.02.2017) zu bewältigen hatte. Die Ernennung neuer Brandmeister und die Diskussion über Ortsräte waren nur drei von 18 Tagesordnungspunkten. Umso erstaunlicher, dass das stramme Programm in zwei Stunden abgearbeitet war. Dabei wurde durchaus fleißig diskutiert, wenngleich vor allem zu Anträgen, die am Ende keine Chance hatten. Die Einwohnerfragestunde fiel mangels Fragen aus.

 

Keine Mehrheit mehr für Lkw-Fahrverbot in Barbis und Osterhagen

Mehr oder weniger deutlich wurden die Anträge der WgiR- und der BI-Fraktion abgelehnt, noch einmal die Einrichtung eines Lkw-Fahrverbotes für Barbis und Osterhagen anzuschubsen. Das hatte der Vorgänger-Rat schon einmal einstimmig im November 2015 beschlossen. Die Einrichtung scheiterte aber an Bedenken von Polizei, Behörden und der Wirtschaft – und nicht zuletzt ist die Ortsdurchfahrt Osterhagen Kreisstraße, mithin der Landkreis zuständig. Die WgiR legte nun einen neuen Antrag vor, wonach ausdrücklich ein „Durchfahrtsverbot“ angeordnet werden sollte, der Anliegerverkehr also schon grundsätzlich keine Einschränkungen hätte hinnehmen müssen. Auch die BI wollte ausdrücklich Anlieger vom Verbot ausnehmen.

Klaus-Richard Behling und Volker Hahn begründeten die Anträge ähnlich: Auch wenn Zählungen zufolge der Schwerlastverkehr mit der Freigabe der B 243n um über 90 Prozent zurückgegangen ist, belaste jeder Lastwagen, der nicht wirklich hier durchfahren muss, die Anwohner unnötig mit Lärm, Abgasen und womöglich sogar Kosten, wenn die Straße kaputtgefahren wird. Den Anliegerverkehr wolle man natürlich vom Verbot ausnehmen, die in den Ortsteilen ansässigen Unternehmen sollten schließlich keine Nachteile haben. „Probleme, das Verbot zu überwachen, können ja kein Hindernis sein“, erklärte Behling. „Schließlich steht ja auch nicht an jedem Stoppschild ein Polizist.“

Bürgermeister Gans hatte zur Diskussion neue Zahlen im Gepäck, die das Polizeikommissariat Bad Lauterberg am 27. Januar 2017 in der Lkw-Rushhour zwischen 10 und 12 Uhr in der Barbiser Ortsmitte gesammelt hatte, bewusst erst nach dem Abzweig zum Industriegebiet Bühwiesen, um Anlieferverkehr möglichst auszuschließen. Gezählt wurden aus Richtung Osterhagen ein Lkw über 7,5 Tonnen, elf Lkw bis 7,5 Tonnen sowie sieben Busse, in Richtung Osterhagen neun Lkw über 7,5 Tonnen, zwölf Lkw bis 7,5 Tonnen und acht Busse. Bis auf vereinzelte Ausnahmen seien alle mit OHA- oder EIC-Kennzeichen gewesen. Daraus schließe die Polizei, der vermutete Mautausweichverkehr und veraltete Navis hätten eine nur sehr geringe Bedeutung, berichtete Gans. Dr. Reiner Schenk (Grüne) kam bei solchen Zahlen zu der Erkenntnis: „Ich bin der festen Überzeugung: Ein Verbot bringt nix.“ Außerdem müsse es auch angemessen sein, damit es nicht kassiert werde. Und für den Verkehr zwischen B 243 und Bockelnhagen gelte: „Was hilft es uns, wenn wir die Lkw durchs Winkeltal zwingen?“ Am Ende hatte die Mehrheit des Rates so seine Zweifel, dass das Verbot wirklich Sinn hätte.

 

Was noch abgelehnt wurde

Kein Glück hatte die BI-Fraktion auch mit ihren übrigen Anträgen. Am knappsten war es mit 9:10 Stimmen beim Antrag, ein neues Raumluftgutachten in der Grundschule am Hausberg erstellen zu lassen. Klaus-Richard Behling begründete den Antrag mit seinem „natürlich subjektiven Empfinden“, der Jugendraum habe bei der Neueröffnung „muffig“ gerochen. Es gebe zwar die gutachterliche Stellungnahme, derzufolge es keinerlei Belastung in der Schule gegeben hatte, doch seien die Messungen ja vor der Sanierung erfolgt und in den Kellerräumen seinerzeit zum Teil keine Messungen möglich gewesen. Volker Hahn (WgiR) unterstützte die BI: „Wenn es um die Sicherheit der Kinder geht, sollten wir ruhig ein paar Euro in die Hand nehmen.“ Ähnlich sah es Susanne Kinne (CDU): „Wenn auch nur ansatzweise die Wahrscheinlichkeit besteht, dass da was ist, sollte man noch einmal nachschauen.“ Die knappe Mehrheit folgte jedoch eher den Überlegungen von Uwe Speit (SPD): „Man muss in vier, fünf Jahren gucken, ob die Sanierungsmaßnahmen funktioniert haben. Bis dahin ist die Chemiekeule [gemeint sind Fungizide gegen Schimmelbefall] stark genug, dass den Kindern nichts passiert.“

Mit gleich drei Anträgen wollte die BI den städtischen Bauhof kräftig aufstocken: um einen mitarbeitenden Straßenbaumeister, einen fachversierten Straßenbaufacharbeiter, zwei geeignete Kräfte zur Grünflächenpflege sowie geeignete Kräfte für bedarfsgerechte Gullyreinigung und Kontrolle der Oberflächenentwässerungen. „Die Stadt kommt mit ihren Aufgaben offenbar nicht mehr hinterher“, begründete Behling die Anträge mit Blick auf den Zustand der Straßen und arg ungepflegte Anlagen. Steffen Ahrenhold beschönigte den Umstand nicht, bat in seiner Eigenschaft als Personalchef aber um Verständnis: „Unser Hauptproblem ist seit zwei Jahren der extrem hohe Krankenstand.“ Im Jahr 2016 seien über lange Zeiträume bis zu fünf Mitarbeiter auf einmal ausgefallen. Als Kämmerer gab er außerdem zu bedenken, dass im Zukunftsvertrag die Einsparung zweier Bauhofstellen vorgesehen ist. Er hoffe aber, dass sich die Stadt ab 2018 wieder verstärkt dem Tiefbau widmen könne, also auch der Straßensanierung. Fritz Vokuhl (WgiR) hätte das Thema lieber bei den Haushaltsberatungen gesehen: „Die zusätzlichen Kräfte würden uns rund 250.000 Euro im Jahr kosten, aber wir kennen den Haushalt noch nicht.“ Außerdem habe man keinen Überblick, wo das bestehende Personal eingesetzt werde, also ob Verbesserungen möglich wären. Nach dem vergeblichen Versuch der Vertagung enthielt sich die WgiR. Nur bei einem Antrag fand die BI eine zusätzliche dritte Stimme.

 

Gefasste Beschlüsse

Den Abschluss eines Ergänzungsvertrages zum Betriebsführungsvertrag des Kindergartens Bartolfelde beschloss der Rat einstimmig, ohne vorher Redebedarf zu haben. Anscheinend war am Montag im Sozialausschuss schon alles Wichtige gesagt worden. Mit diesem Beschluss ist die wichtigste Hürde für den geplanten Krippenanbau endlich genommen. Die Krippengruppe soll spätestens am 1. August 2017 regulär in Betrieb gehen.

Ruckzuck ging auch die Benennung von Vertretern über die Bühne. In den Aufsichtsrat der Harz Energie GmbH & Co. KG wird auf Vorschlag der CDU-Fraktion Kämmerer Steffen Ahrenhold entsandt. Vertreter im Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund ist nun Roland Stahl (CDU), sein Stellvertreter Frank Bode (WgiR) – beide hatte die WgiR-Fraktion vorgeschlagen. Die Beschlüsse fielen ohne Gegenstimmen.

Bereits am Vortag hatte der Verwaltungsausschuss in stets nicht-öffentlicher Sitzung die öffentliche Auslegung der Entwürfe zweier Bebauungsplanänderungen beschlossen, berichtete Bürgermeister Dr. Thomas Gans. Beim Bebauungsplan Nr. 10 (Revita/Promenade) soll die Erweiterung einer Autolackiererei ermöglicht werden. Beim Bebauungsplan Nr. 54 (Hauptstraße-Mitte) geht es um die Erweiterung bestehender Parkplätze.

 

Vertagungen

Die Anträge zum Thema „Seniorenbeauftragte/r“ vertagte der Rat, womit er der Empfehlung des Sozialausschusses folgte.

Ebenfalls vertagt wurden sämtliche Anträge zum Thema Neufassung der Geschäftsordnung des Rates sowie der Hauptsatzung der Stadt Bad Lauterberg. Für beides soll ein Arbeitskreis gebildet werden, der neue Entwürfe erarbeiten soll.

 


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