Geschrieben von PM/ski am 17. April 2021
Endlich wieder Minigolf
Ab sofort darf die Anlage im Kurpark wieder öffnen
Bislang durfte im Bad Lauterberger Kurpark zwar Tischtennis, Headis, Shuffle-Board und Fußball-Billard gespielt werden, aber kein Minigolf. Der Grund: der Betrieb war von der Niedersächsischen Corona-Verordnung ausdrücklich untersagt; die Minigolfanlagen wurden nicht zu den Outdoor-Sportarten gezählt. "In der Niedersächsischen Coronaverordnung war Minigolf mit Seilbahnen in einen Topf geworfen worden, obwohl die beiden nun wirklich nichts miteinander zu tun haben - Minigolf ist eindeutig ein Outdoor-Sport", so Gero Fröhlich von der SFB GmbH, der Betreiberin des Minigolfplatzes.
Diese ‚offenbare Unrichtigkeit‘ wurde nun von dem 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg gestern gekippt. Eine engagierte Minigolfbetreiberin aus Bad Zwischenahn hatte dagegen geklagt und bekam Recht. Der Senat hat insbesondere Minigolf als Sportart und damit bespielte Anlagen als (besondere) Sportanlagen eingestuft. Infektiologisch relevante Unterschiede zu sonstigen Sportanlagen von solcher Art und solchem Ausmaß, die eine vollständige Schließung rechtfertigten, lägen nicht vor. Danach sind laut Oberverwaltungsgericht “die allgemeinen Regelungen für eine sportliche Betätigung in sonstigen öffentlichen und privaten Sportanlagen heranzuziehen“ Der Beschluss ist unanfechtbar.
„Wir schätzen uns sehr glücklich“, so Gero Fröhlich, „dass dieses Missverständnis endlich ausgeräumt ist. Wir öffnen natürlich sofort unter Beachtung der Coronaregeln“. Das bedeutet: mindestens 1,5 m Abstand, nur ein Haushalt +1 oder 2 Personen aus einem anderen pro Bahn. Zur nächsten Bahn darf erst gewechselt werden, wenn diese frei st. Ein Anstehen ist nicht erlaubt. Die Reihenfolge der Bahnen braucht nicht eingehalten zu werden.
Dem Minigolf-Spaß im Kurpark steht also ab sofort nichts mehr im Wege.