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Donnerstag, 28. März 2024
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Geschrieben von PM Stadt Göttingen / Landkreis Göttingen am 05. November 2021
Aktuell

Corona-Update: Bei 484 Menschen aktuelle Infektionen bestätigt

Inzidenzwert der Neuinfektionen steigt auf 80

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Aktuell sind bei 484 Menschen in Stadt und Landkreis Göttingen Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus bestätigt. Der für den Landkreis Göttingen heute (Freitag, 5. November 2021) gültige Inzidenzwert laut Lagebericht des Robert Koch-Instituts liegt bei 80. Die Gesamtzahl der seit Pandemiebeginn bestätigten Covid-19 Fälle im Landkreis Göttingen beträgt 10.046. Davon gelten 9.278 Personen als wieder von der Infektion genesen, 284 Menschen sind in Verbindung mit Covid-19 gestorben.

Am Montag, 1. November 2021, ist eine mindestens fünftägige Überschreitung des Inzidenzwerts von 50 formal festgestellt worden. Seit Mittwoch, 3. November 2021, gilt daher die 3G-Regel. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt der Stadt Göttingen (Nr. 54) und im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen (Nr. 67) veröffentlicht.

3G-Regel / 2G-Regel

Die sogenannte 3G-Regel besagt, dass der Zutritt zu zahlreichen Einrichtungen und Veranstaltungen nur noch mit einer vollständigen Impfung, einer Genesung oder einer nicht länger als 24 bzw. 48 Stunden zurückliegenden negativen Testung möglich ist. Die 3G-Regel greift, wenn entweder eine Warnstufe per Allgemeinverfügung festgestellt ist (s. o.); oder wenn an mindestens 5 aufeinander folgenden Werktagen (wobei Sonn- und Feiertage die Zählung nicht unterbrechen) die Inzidenz „Neuinfektionen“ den Schwellenwert 50 überschritten hat. Auch dieses Überschreiten wird formal per Allgemeinverfügung festgestellt und im Amtsblatt veröffentlicht.

Getestet, geimpft oder genesen muss sein, wer

    in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe arbeitet oder einen Besuch abstattet;
    den Innenbereich von Gastronomie betritt;
    an Informations-, Kultur-, Sport- oder ähnlichen Veranstaltungen in Innenräumen teilnimmt;
    körpernahe Dienstleistungen aller Art in Anspruch nimmt;
    Sport im Innenbereich ausübt (bspw. in Fitnessstudios, Schwimmbädern oder Sporthallen);
    in einem Beherbergungsbetrieb übernachtet.

Die Corona-Landesverordnung gibt zudem Veranstalterinnen und Veranstaltern sowie Betreiberinnen und Betreibern von Einrichtungen die Möglichkeit, freiwillig auf die 2G-Regel überzugehen. Das heißt, Zutritt zur Veranstaltung oder zur Einrichtung haben dann grundsätzlich nur Personen, die geimpft oder genesen sind. Im Gegenzug kann auf Abstand, Maske und zum Teil auch auf eine Kapazitätsbegrenzung verzichtet werden.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sind im Infektionsschutzgesetz des Bundes und in der Corona-Landesverordnung geregelt. Die Corona-Landesverordnung legt Basis-Schutzmaßnahmen fest – Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, Tragen einer medizinischen Maske in Räumen, ausreichend Hygiene. Ob weitere Schutzmaßnahmen erforderlich sind, ist an drei Indikatoren erkennbar. Leitindikator ist „Hospitalisierung“, weitere Indikatoren sind „Neuinfektionen“ und „Intensivbetten“ (Erläuterung s. u.). Der oben genannte Indikator „Neuinfektionen“ ist auf das Kreisgebiet bezogen, „Hospitalisierung“ und Intensivbetten“ sind landesweiten Werte; sie sind dargestellt in der Corona-Warnampel des Landes.

Lage in den Gemeinden (Gesamtzahl Fälle / aktuell Infizierte / Inzidenz)

    Flecken Adelebsen (122 / 4 / 31,8)
    Gemeinde Bad Grund (Harz) (203 / 17 / 109,4)
    Stadt Bad Lauterberg im Harz (354 / 15 / 58,4)
    Stadt Bad Sachsa (276 / 4 / 27,2)
    Flecken Bovenden (250 / 13 / 36,7)
    Samtgemeinde Dransfeld (217 / 8 / 53,4)
    Stadt Duderstadt (1.171 / 31 / 108,1)
    Gemeinde Friedland (184 / 8 / 13,8)
    Samtgemeinde Gieboldehausen (573 / 70 / 147,7)
    Gemeinde Gleichen (189 / 19 / 56,4)
    Stadt Göttingen (3.309 / 160 / 79,8)
    Stadt Hann. Münden (1.058 / 31 / 84,6)
    Samtgemeinde Hattorf am Harz (225 / 15 / 41,6)
    Stadt Herzberg am Harz (541 / 34 / 170,9)
    Stadt Osterode am Harz (587 / 22 / 55,6)
    Samtgemeinde Radolfshausen (168 / 9 / 69,3)
    Gemeinde Rosdorf (283 / 14 / 67,4)
    Gemeinde Staufenberg (206 / 9 / 102,9)
    Gemeinde Walkenried (130 / 1 / 0)


Erläuterungen zu den Werten


Statistische Bereinigungen

In regelmäßigen Abständen wird der Datenbestand überprüft und von Fällen bereinigt, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu erfassen sind. Beispielsweise betrifft das Menschen, bei denen fälschlicherweise der Hauptwohnsitz in einer Stadt bzw. Gemeinde im Landkreis Göttingen angegeben wurde, tatsächlich aber einem anderen Ort zuzuordnen ist. Ein weiteres Beispiel sind irrtümlich als positive PCR-Tests markierte Datensätze, die sich als positive Antigen-Schnelltestergebnisse entpuppen. Diese werden bereinigt und fallen dadurch aus der Datenbank.

Gesamtzahl Fälle

Die Zahl aller durch einen Laborbefund bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Göttingen wird registriert. Der erste Fall wurde am 11. März 2020 festgestellten, seitdem wird jeder weitere Fall fortlaufend in der Statistik erfasst. Gezählt werden die Infektionen von Personen, die in den Gemeinden des Landkreises Göttingen leben bzw. hier gemeldet sind.

Aktuell Infizierte

Wer nach einer Coronavirus-Infektion an der Lungenkrankheit Covid-19 erkrankt ist, oder sich erst kürzlich infiziert hat, kann andere Personen anstecken. Diese Personen gelten als aktuell infiziert. Sobald sie entweder nachweislich wieder gesund sind, oder die verordnete Quarantäne ohne Erkrankung absolviert haben, gelten sie als genesen und nicht mehr als aktuell infiziert. Auch Personen, die in Verbindung mit Covid-19 gestorben sind, zählen nicht zu dieser Gruppe.

Neuinfektionen

Die Inzidenz der Neuinfektionen ist ein Kennwert, um das Infektionsgeschehen verschiedener Regionen miteinander vergleichen zu können. Sie ist von Bedeutung gemäß der Niedersächsischen Corona-Landesverordnung, in zweifacher Hinsicht:

    überschreitet sie einen Schwellenwert von 50, treten besondere Schutzmaßnahmen in Kraft;
    sie ist einer von drei Indikatoren (neben „Hospitalisierung“ und „Intensivbetten“, s. u.) für Warnstufen, die ebenfalls gesonderte Schutzmaßnahmen auslösen. Zu diesen gehört insbesondere die 3G-Regel, s. u.


Es gilt ausschließlich der in der Gesamtübersicht des Robert Koch-Instituts (RKI) täglich auf der Webseite veröffentlichte Inzidenzwert für den Landkreis Göttingen und damit für alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet gleichermaßen. Die für einzelne Städte und Gemeinden ermittelten Inzidenzwerte spielen rechtlich keine Rolle. Die verbindliche Wirkung des Inzidenzwertes für den Landkreis setzt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der RKI-Webseite ein.

Berechnet wird der Inzidenzwert anhand der Summe bestätigter Neuinfektionen, die vom Gesundheitsamt während der vergangenen 7 Tage elektronisch erfasst wurden; diese wird ins Verhältnis zu 100.000 Einwohner*innen gesetzt (dabei gilt die Einwohner*innenzahl, die das Statistische Bundesamt mit Datenstand 31.12.2019 ausweist). Für den Landkreis Göttingen mit damals rd. 326.000 Einwohner*innen ist beispielsweise die 35er-Marke bei 114,1, und die 100er-Marke bei 326 Neuinfektionen innerhalb einer Woche erreicht.

Hospitalisierung

Der Leitindikator Hospitalisierung zeigt die Zahl der an Covid-19 erkrankten Menschen an, die innerhalb der vergangenen 7 Tage durchschnittlich neu in den Krankenhäusern in Niedersachsen aufgenommen wurden. Dabei wird die landesweite Belegung ins Verhältnis zu 100.000 Einwohner*innen gesetzt. Bei mehr als 6 Covid-19-Erkrankten in den Krankenhäusern je 100.000 Einwohner*innen landesweit ist die Schwelle für Warnstufe 1 erreicht; mehr als 9 Erkrankte zeigen die Möglichkeit von Warnstufe 2 an; bei mehr als 12 Erkrankten ist der Schwellenwert für Warnstufe 3 erreicht. Der Wert der Hospitalisierung wird im Lagebericht des Landes täglich in der sogenannten Corona-Warnampel veröffentlicht.


Intensivbetten

Mit dem Indikator Intensivbetten wird angezeigt, welcher Anteil der Intensivbetten in den Krankenhäusern landesweit mit Covid-19-Erkrankten belegt ist (in Prozent). Die maximale Zahl der Intensivbetten in Niedersachsen beträgt 2.424. Bei mehr als 5 Prozent Belegung der Intensivbetten mit Covid-19 Erkrankten ist der Schwellenwert für Warnstufe 1 erreicht; mehr als 10 Prozent zeigen eine mögliche Warnstufe 2 an; mehr als 20 Prozent tragen zur Warnstufe 3 bei. Der Anteil belegter Intensivbetten wird im Lagebericht des Landes täglich in der sogenannten Corona-Warnampel veröffentlicht.


Warnstufen

Die aktuell gültige Warnstufe wird entweder durch das Land Niedersachsen landesweit oder für den Landkreis Göttingen durch das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen offiziell festgestellt. Das geschieht, sobald der Leitindikator „Hospitalisierung“ und mindestens einer der beiden anderen Indikatoren – „Neuinfektionen“ oder „Intensivbetten“ – an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen (wobei Sonn- und Feiertage die Zählung nicht unterbrechen) die jeweiligen Schwellenwerte überschreiten.


Die Feststellung erfolgt per Allgemeinverfügung. Die Regelungen der jeweiligen Warnstufe gemäß Corona-Landesverordnung treten dann zu einem festgelegten Tag in Kraft, in der Regel ist das der Tag nach der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung. Sofern das Gesundheitsamt die Allgemeinverfügung erlässt, wird diese im Amtsblatt des Landkreises Göttingen bzw. im Amtsblatt der Stadt Göttingen veröffentlicht.

Rat und Hilfe

Bürger*innen können sich mit ihren Fragen rund um die Covid-19-Impfung an die Impf-Hotline der Landesregierung unter der Rufnummer 0800/9988665 wenden. Die Hotline ist von montags bis freitags von 9 Uhr bis 16.30 Uhr erreichbar. An Wochenenden sowie an Feiertagen ist die Hotline geschlossen.

Wer einen Corona-Verdachtsfall oder den Kontakt zu Corona-Erkrankten melden möchte, sollte sich  an das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen unter der Rufnummer 0551 400-3500 wenden oder eine E-Mail senden. Reiserückkehrende aus einem Risikogebiet werden gebeten, online eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen. Fragen dazu können per E-Mail gestellt werden.

Für Gewerbetreibende und bei Fragen zur Corona-Verordnung bietet der Fachbereich Ordnung der Stadt Göttingen eine Hotline unter 0551 / 400-2767. Von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr werden montags bis donnerstags sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Fragen rund um die Notfall-Erlasse des Landes beantwortet.

Die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen (GWG) bietet per E-Mail individuelle Beratung für Freiberufler, Soloselbstständige und Unternehmen. Darüber hinaus stehen auf der Website jederzeit aktuelle Informationen zur Verfügung.

Beratung für Gewerbetreibende im Landkreis bietet die Wirtschaftsförderung Region Göttingen WRG Informationen auf ihrer Webseite an und ist für Fragen erreichbar: Telefon 0551 525-4980.

Bei Fragen und Anregungen zum Familienalltag bietet die Kreisverwaltung eine Sprechstunde für Familien an: Montag zwischen 10.00 und 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr; Te­lefon 0551 525-2660 oder E-Mail.

Für allgemeine Fragen zur Coronavirus-Pandemie und den staatlichen Regelungen erreichen Bürger*innen die Hotline der Niedersächsischen Landesregierung montags bis freitags von 9 bis 16.30 Uhr unter der Rufnummer 0511 120-6000.


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