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Donnerstag, 28. März 2024
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Geschrieben von PM Landkreis Göttingen am 10. Mai 2022
Aktuell

Corona-Update: Bei 6.479 Menschen aktuell Infektion bestätigt

Abweichungen bei Inzidenzwerten möglich

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Bei 6.479 Menschen im Landkreis Göttingen sind aktuell Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus bestätigt. Der für das Kreisgebiet heute (Dienstag, 10. Mai 2022) ausgewiesene Inzidenzwert laut Lagebericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) liegt bei 829,6; der vom Gesundheitsamt ermittelte Wert liegt bei 629,2.

Die Gesamtzahl der seit Pandemiebeginn bestätigten Covid-19 Fälle im Landkreis Göttingen beträgt 84.853. Davon gelten 78.017 Personen als wieder von der Infektion genesen, 357 Menschen sind in Verbindung mit Covid-19 gestorben.

Zur Einschätzung folgende Hinweise: Der Inzidenzwert des RKI ermöglicht eine bundesweite Vergleichbarkeit der regionalen Infektionsgeschehen. Der vom Gesundheitsamt ermittelte Wert bildet das Geschehen im Landkreis Göttingen aktuell ab. Technisch bedingt und aufgrund von Meldezeiten kann es zu Abweichungen zwischen beiden Werten kommen.

Lage in den Gemeinden (Gesamtzahl Fälle / aktuell Infizierte / Inzidenz)

Flecken Adelebsen (1.570 / 130 / 709,6)

Gemeinde Bad Grund (Harz) (1.912 / 164 / 439,9)

Stadt Bad Lauterberg im Harz (2.466 / 181 / 670,3)

Stadt Bad Sachsa (1.923 / 117 / 488,3)

Flecken Bovenden (3.861 / 291 / 691,1)

Samtgemeinde Dransfeld (2.478 / 264 / 1.077,0)

Stadt Duderstadt (5.993 / 400 / 636,1)

Gemeinde Friedland (1.920 / 150 / 419,7)

Samtgemeinde Gieboldehausen (3.820 / 271 / 630,6)

Gemeinde Gleichen (2.002 / 220 / 910,2)

Stadt Göttingen (31.653 / 2.559 / 618,8)

Stadt Hann. Münden (6.139 / 472 / 685,0)

Samtgemeinde Hattorf am Harz (1.781 / 107 / 349,5)

Stadt Herzberg am Harz (3.973 / 235 / 765,7)

Stadt Osterode am Harz (5.700 / 387 / 546,9)

Samtgemeinde Radolfshausen (1.740 / 149 / 780,6)

Gemeinde Rosdorf (2.996 / 200 / 598,3)

Gemeinde Staufenberg (1.780 / 121 / 479,0)

Gemeinde Walkenried (1.146 / 61 / 324,0)

Erläuterungen zu den Daten

Statistische Bereinigungen

In regelmäßigen Abständen wird der Datenbestand von Fällen bereinigt, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu erfassen sind. Bspw. betrifft das Menschen, bei denen fälschlicherweise der Hauptwohnsitz in einer Stadt bzw. Gemeinde im Landkreis Göttingen angegeben wurde. Ein weiteres Beispiel sind irrtümlich als positive PCR-Tests markierte Datensätze, die sich als positive Antigen-
Schnelltestergebnisse entpuppen.

Gesamtzahl Fälle

Die Zahl aller durch einen Laborbefund bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Göttingen wird registriert. Der erste Fall wurde am 11.03.2020 festgestellten, seitdem wird jeder weitere Fall fortlaufend in der Statistik erfasst. Gezählt werden die Infektionen von Personen, die in den Gemeinden des Landkreises Göttingen leben bzw. hier gemeldet sind.

Aktuell Infizierte

Wer nach einer Coronavirus-Infektion erkrankt ist, oder sich erst kürzlich infiziert hat, kann andere Personen anstecken und gilt als aktuell infiziert. Sobald die Betroffenen nachweislich wieder gesund sind, oder die Quarantäne ohne Erkrankung absolviert haben, gelten sie als genesen und nicht mehr als aktuell infiziert. Auch Personen, die in Verbindung mit Covid-19 gestorben sind, zählen nicht zu
dieser Gruppe.

Neuinfektionen

Die Inzidenz der Neuinfektionen ist ein Kennwert, um das Infektionsgeschehen verschiedener Regionen miteinander zu vergleichen. Berechnet wird sie anhand der Summe bestätigter Neuinfektionen, die vom Gesundheitsamt während der vergangenen 7 Tage elektronisch erfasst wurden; diese wird ins Verhältnis zu 100.000 Einwohner*innen gesetzt. Verbindlich ist ausschließlich der täglich auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) veröffentlichte Inzidenzwert für den Landkreis Göttingen, und zwar für alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet gleichermaßen. Der zur Einordnung ausgewiesene aktuelle Inzidenzwert des Gesundheitsamts für den Landkreis und für die einzelnen Städte und Gemeinden spielen rechtlich oder den Vergleich mit anderen Regionen keine Rolle.

Schutzmaßnahmen

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sind im Infektionsschutzgesetz des Bundes und in der Niedersächsischen Corona-Landesverordnung geregelt. Unter anderem legt die Corona-Landesverordnung legt Basis-Schutzmaßnahmen fest – Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, Tragen einer medizinischen Maske in Räumen, ausreichend Hygiene.


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