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Freitag, 29. März 2024
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Geschrieben von PM Landkreis Göttingen am 11. Juli 2022
Aktuell

Führerscheinumtausch für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958

Sondertermin am Freitagnachmittag

Die ganz alten grauen sowie die rosa "Lappen" werden durch Führerscheine im Kartenformat ersetzt
Die ganz alten grauen sowie die rosa "Lappen" werden durch Führerscheine im Kartenformat ersetzt

 Alle Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sind verpflichtet, ihren alten Papierführerschein (Ausstellungsdatum bis 31.12.1998) bis zum 19.07.2022 in einen neuen fälschungssicheren EU-Führerschein umzutauschen. Nach Ablauf dieser Frist ist der alte Führerschein laut Bundesverkehrsministerium ungültig. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen, es droht bei Kontrollen dann aber ein Verwarnungsgeld. Im Rahmen einer Sonderaktion bietet die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Göttingen an den Standorten Göttingen und Osterode am Harz am Freitag, 15.07.2022, von 13:00 bis 17:00 Uhr einen Sondertermin für den Führerscheinumtausch.

Kreisrätin Marlies Dornieden will auch vor Ort sein und unterstützen: „Mit dieser Aktion wollen wir allen, die zum Umtausch verpflichtet sind, noch vor Fristablauf ein schnelles und unkompliziertes Angebot machen. Wir stocken unser Personal so auf, dass auch wenn viele Bürgerinnen und Bürger kommen – was ich mir erhoffe – diese schnell und effizient bedient werden können.“ Und sie ergänzt, dass sogar der Abholtermin entbehrlich ist: „Als besonderen Anreiz bieten wir an diesem Tag an, dass der gedruckte Führerschein dann kostenlos nach Hause gesandt wird.“

Eine Terminabsprache ist für diese Sonderaktion nicht notwendig. Mitzubringen sind der alte Führerschein, ein Ausweisdokument und ein biometrisches Passfoto. Die Verwaltungsgebühr beträgt 25,30 Euro. Sollte der alte Führerschein nicht vom Landkreis Göttingen oder Landkreis Osterode am Harz ausgestellt sein, wird außerdem eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt.

Ursprünglich war der 19.01.2022 als Stichtag für den Pflichtumtausch vorgesehen. Aufgrund der Corona Pandemie hatte der Bundesrat die Umtauschfrist rückwirkend aber um ein halbes Jahr verlängert.


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