Geschrieben von PM am 03. August 2022
Hundehalter aufgepasst: Mitteilungspflicht im Hunderegister
Stadt führt künftig Kontrollen durch
Laut dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden sind Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, ihren Hund im zentralen Register anzumelden. Künftig werden diesbezüglich vom Ordnungsamt der Stadt Bad Lauterberg im Harz Kontrollen durchgeführt. Das Register dient der einfachen Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters, zum Beispiel über die Transpondernummer.
Auf der Website des Zentralen Registers unter www.hunderegister-nds.de können sich Hundehalter jederzeit ein Halterkonto anlegen, sowie alternativ per Formular oder telefonisch unter 0441 390 10 400 Ihren Hund anmelden. Die Servicezeiten sind werktäglich von Mo. bis Fr. von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Anfallende Gebühren belaufen sich bei der Online-Registrierung auf 14,50 € und bei der telefonischen Registrierung auf 23,50 €.
Nach der Registrierung eines Hundes erhält der Hundehalter einen Gebührenbescheid, auf dem die zu zahlende Gebühr angegeben ist. Sofern die Gebühr noch nicht per pmPayment entrichtet wurde, kann sie per Überweisung (Bankdaten sind dem Gebührenbescheid zu entnehmen) oder nachträglich über den pmPayment-QR-Code auf einem elektronischen Weg gezahlt werden.