Geschrieben von PM Landkreis Göttingen am 26. November 2021
Maskenpflicht auf dem Boulevard an den Adventssamstagen
Amtsblatt des Landkreises informiert über neue Regelungen
Ab dem morgigen Sonnabend, 27. November 2021, gilt in Göttingen sowie in Hann. Münden, Duderstadt, Osterode am Harz und Bad Lauterberg eine Maskenpflicht für bestimmte innerstädtische Bereiche. Die Pflicht, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, dient dem weiteren Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus und gilt dort, wo viele Menschen unter freiem Himmel auf engem Raum zusammenkommen.
Göttingen
Ab Sonnabend, 27. November 2021, gilt die Maskenpflicht montags bis sonnabends von 9.00 Uhr bis 19.30 Uhr in den Bereichen Weender Straße ab dem Ernst-Honig-Wall bis einschließlich Kornmarkt/Ecke Groner Straße (für das Areal des Weihnachtsmarktes besteht bereits eine Maskenpflicht) sowie auf dem Wochenmarkt während der Öffnungszeiten.
Eine Beschilderung des Areals erfolgt in den nächsten Tagen.
Hann. Münden
An den Adventssonnabenden (27. November, 4., 11. und 18. Dezember 2021) gilt die Maskenpflicht von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr in den Bereichen Lange Straße, Marktstraße, Am Markt, Mühlenstraße und Mühlenbrücke sowie auf dem Wochenmarkt auf dem Dr. Johann-Andreas-Eisenbart-Platz während der Öffnungszeiten.
Duderstadt
An den Adventssonnabenden (27. November, 4., 11. und 18. Dezember 2021) gilt die Maskenpflicht von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr in den Bereichen Marktstraße und Spiegelbrücke sowie auf dem Wochenmarkt an der ev.-luth. Kirche St. Servatius zu den Öffnungszeiten.
Osterode am Harz
An den Adventssonnabenden (27. November, 4., 11. und 18. Dezember 2021) gilt die Maskenpflicht von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr in den Bereichen Marientorstraße, Am Posthof, Kornmarkt, Martin-Luther-Platz sowie auf dem Wochenmarkt auf dem Kornmarkt und dem Martin-Luther-Platz zu den Öffnungszeiten
Bad Lauterberg im Harz
An den Adventssonnabenden (27. November, 4., 11. und 18. Dezember 2021) gilt die Maskenpflicht von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr in den Bereichen des sogenannten „Boulevards“; bestehend aus: Hauptstraße, aus Richtung Braunlage/ Postplatz kommend ab Hausnr. 166 und 139-141 bis einschließlich Hausnr. 88 und 71 und der zum Boulevard führenden Nebenstraßen.
Die Verpflichtung hat das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen im Amtsblatt Nr. 61 veröffentlicht.