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Geschrieben von Administrator am 19. Mai 2014
Hintergrund

Im Wortlaut: Zukunftsvertrag

zwischen der Stadt Bad Lauterberg und dem Land Niedersachsen

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Zukunftsvertrag

 

Vertrag

zwischen
dem Land Niedersachsen, vertreten durch das Nds. Ministerium für Inneres und Sport,
dem Landkreis Osterode am Harz, vertreten durch _____
und
der Stadt Bad Lauterberg im Harz, vertreten durch den Bürgermeister

zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung der Stadt Bad Lauterberg im Harz (Entschuldungshilfe)

 

Präambel

Zur Unterstützung der Kommunen stellt das Land Niedersachsen in Solidarität mit den niedersächsischen Kommunen als zentrales Element eine finanzielle Entschuldungshilfe zur nachhaltigen Konsolidierung kommunaler Haushalte zur Verfügung. Der Umfang und die Bedingungen für diese Hilfen sind in der „Gemeinsamen Erklärung der Arbeits-gemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und der Niedersächsischen Landesregierung zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Kommunen (Zukunftsvertrag)“ vom 17. Dezember 2009 festgelegt. Danach können einzelne Kommunen dauerhaft von ihrer finanziellen Belastung durch Zins und Tilgung der bis zum 31.12.2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite in Höhe von bis zu 75% freigestellt werden. Die Stadt Bad Lauterberg im Harz nimmt dieses Angebot zur Unterstützung an mit der Zielrichtung, die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit der Stadt dauerhaft zu sichern. Dies ist nur mit erheblichen Konsolidierungsanstrengungen, die auch die Bürgerinnen und Bürger mit zu tragen haben, und einer nachhaltigen Entschuldung möglich.

Dieser hierzu vereinbarte Vertrag dient ausschließlich der verbindlichen Vereinbarung über den Umfang einer konkreten Entschuldungshilfe und dem seitens der Stadt Bad Lauterberg im Harz zu aktivierenden eigenen Konsolidierungsbeitrag zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung. Dabei wird mit dem Land Niedersachsen lediglich das Konsolidierungsziel vereinbart. Die Auswahl der Maßnahmen zur Erreichung des Konsolidierungszieles obliegt – im Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten Rechtes auf kommunale Selbstverwaltung – ausschließlich den zuständigen Organen der Stadt Bad Lauterberg im Harz.

Die Stadt Bad Lauterberg im Harz stellt dabei in eigener Verantwortung sicher, dass die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen rechtlich und tatsächlich möglich sind und kassenwirksam werden.

Vor diesem Hintergrund schließen die Stadt Bad Lauterberg im Harz und das Land Niedersachsen folgenden Vertrag:

 

§ 1

Konsolidierungsziel

Die Stadt Bad Lauterberg im Harz verpflichtet sich, ab dem Jahr 2016 der Leistung der Entschuldungshilfe durch das Land Niedersachsen bis zum Ende der Vertragslaufzeit ein ausgeglichenes Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes (ordentliches Ergebnis) zu erzielen. Ziel in den Folgejahren ist es, darüber hinaus gehende Überschüsse zu er-wirtschaften, um die noch bestehenden Liquiditätskredite abzubauen und finanzielle Freiräume für dringend notwendige Investitionen zu schaffen. Die Entwicklung der Er-träge und Aufwendungen bis zum Jahr 2022 ist als Anlage 1 beigefügt.

 

§ 2

Konsolidierungsmaßnahmen

Die Haushaltskonsolidierung soll insbesondere durch die nachstehenden zusammen-gefassten Maßnahmen erreicht werden:

  • unverzügliche Umsetzung der Umrüstung der Straßenbeleuchtungen auf LED im Stadtgebiet Bad Lauterberg im Harz,
  • Aufgabe der bisherigen Verwaltungsgebäude und Umzug der Verwaltung in das „Haus ses Gastes“,
  • Neuorganisation der Parkraumbewirtschaftung in der Kernstadt Bad Lauterberg im Harz mit nur einer Parkzone und einer Parkgebühr von halbstündlich 50 Eurocent ab April 2014,
  • Stilllegung der Brunnenanlage am Postplatz und deren Umgestaltung ab Frühjahr 2015,
  • Umgestaltung und Neuausrichtung des Konzeptes „Grundschule“ in Bad Lauterberg mit einem Einsparpotential in Höhe von 150.000 Euro,
  • Umwandlung der Aufgabe „Gleichstellung in der Stadt Bad Lauterberg im Harz“ nach dem Eintritt der derzeitigen Stelleinhaberin im Jahr 2016 in den Ruhestand in eine ehrenamtliche Aufgabe,
  • Umwandlung der Aufgabe „Stadtjugendpflege“ in eine ehrenamtliche Aufgabe ab dem 31.12.2015,
  • Nichtwiederbesetzung von Stellen auf dem Bauhof der Stadt Bad Lauterberg nach altersbedingtem Ausscheiden von Personal,
  • Abgabe der Unterhaltung von Sportstätten durch den städtischen Bauhof an die entsprechenden Vereine als örtliche Nutzer der jeweiligen Anlage ab dem Jahr 2015,
  • Abschaffung der freiwilligen Zuschüsse in der Jugendarbeit und des Bad Lauterberger Kulturkreises ab dem Jahr 2015,
  • Rückbau des Freibades Barbis in eine offene Badestelle mit Beginn Frühjahr 2014,
  • Kündigung der öffentlich-rechtlichen Verträge zwischen dem Landkreis Osterode am Harz und der Stadt Bad Lauterberg im Harz über die Heranziehung von Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) gemäß § 3 Abs. 1 des Nieder-sächsischen Gesetzes zur Ausführung des SGB II in Verbindung mit § 6 b Abs. 1 SGB II, der Heranziehung von Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) gemäß § 99 Abs. 1 SGB XII in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des SGB XII (Nds. AG SGB XII) und der Heranziehung von Aufgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) gemäß § 10 AsylbLG in Verbindung mit § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AufnG).
  • Erhöhung der Grundsteuer A und B zum 01.01.2015 von derzeit 370 v.H. auf 390 v.H. und zum 01.01.2018 auf 410 v.H.

Die als Anlage 2 beigefügte Maßnahmenübersicht, die auf den Festsetzungen des Haushaltsplanes 2014 (inkl. der Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2017) basiert, enthält die jeweiligen Konsolidierungsbeträge der vorgenannten Maßnahmen. Sie ist Bestandteil dieses Vertrages.

Nach dem Entschuldungshilfeprogramm wird für 2016 ein städtischer Konsolidierungs-beitrag von rund 870.400 Euro erreicht. Das Gesamtvolumen aller Maßnahmen im Zeitraum bis 2022 beträgt rund 6.786.800 Mio. Euro.

 

§ 3

Weitere Voraussetzungen

(1) Die freiwilligen Leistungen übersteigen während der Laufzeit des Vertrages das Volumen von 3,0% der Gesamtaufwendungen nicht. Die als Anlage 3 beigefügte Aufstellung der freiwilligen Leistungen dient als Grundlage für die Begrenzung dieser Leistungen in den Folgejahren. Das Überschreiten des vereinbarten Anteils der freiwilligen Leistungen und neue freiwillige Leistungen sind vorab anzuzeigen. Die freiwillige Wahrnehmung von gesetzlichen Pflichtaufgaben, die abweichend von der Zuweisung durch Gesetz oder Verordnung wahrgenommen werden (z.B. Betrieb Kindertagesstätten, Schulträgerschaft), ist hiervon nicht betroffen.

(2) Die Personal- und Sachkosten sollen auf das notwendige Maß beschränkt werden.

(3) Die Einnahmeerhebung erfolgt insgesamt vollständig und in rechtlich zulässiger Höhe. Insbesondere die Einnahmen aus den Realsteuern sind durch vergleichsweise überdurchschnittliche Hebesätze auszuschöpfen.

 

§ 4

Unvorhersehbare Ereignisse

(1) Sollten durch spätere Entscheidungen der zuständigen kommunalen Organe Abweichungen/Veränderungen von den bei Vertragsschluss vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen eintreten und dadurch das vereinbarte Konsolidierungsziel nicht erreicht werden, wird die Stadt Bad Lauterberg im Harz andere Konsolidierungsmaßnahmen so rechtzeitig beschließen und umsetzen, dass der Ausfall des Konsolidierungsbeitrags zum vereinbarten Konsolidierungsziel zeitgerecht kompensiert wird.

(2) Die Pflicht zur Konsolidierung besteht nicht für unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Einwirkungsbereiches der zukünftigen Gemeinde liegen, insbesondere außergewöhnliche Tariferhöhungen oder Einbrüche im Finanzausgleich. In diesem Fall können Verhandlungen über eine Veränderung von Konsolidierungs-ziel und Konsolidierungsmaßnahmen aufgenommen werden.

 

§ 5

Informationspflichten

Die Stadt Bad Lauterberg im Harz informiert das Nds. Ministerium für Inneres und Sport jeweils zum 30. Juni nachgehend zum abgelaufenen Haushaltsjahr über den Stand der Zielerreichung nach § 1 des Vertrages und der erreichten finanziellen Verbesserungen.

 

§ 6

Verpflichtung des Landes Niedersachsen

(1) Das Land Niedersachsen verpflichtet sich in Anerkennung einer außergewöhnlichen Lage der Stadt Bad Lauterberg im Harz nach Abschluss dieses Vertrages für 75% der bis zum 31.12.2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite in Höhe von 12,5 Mio. Euro eine Entschuldungshilfe in Höhe von insgesamt 9,375 Mio. Euro zu übernehmen.

(2) Das Land gewährt die Entschuldungshilfe zum 02.01.2015. Aufgelaufenen Liquiditätskreditzinsen werden, soweit sie darauf zurückzuführen sind, dass das Land Niedersachsen die Entschuldungshilfe nicht als Einmalzahlung am 02.01.2015 leistet, vom Land Niedersachsen übernommen (Zinserstattungsanspruch).

(3) Die Stadt Bad Lauterberg im Harz verpflichtet sich, ihre Forderungen gegenüber dem Land Niedersachsen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, vollständig zum Nominalwert der Tilgungshilfe an ein vom Land bestimmtes Bankinstitut zu verkaufen und über diesen Verkauf bis spätestens Ende Dezember 2015 einen Forderungskaufvertrag mit diesem Bankinstitut abzuschließen.

 

§ 7

Laufzeit des Vertrages

Die Vertragsdauer endet bei Einhaltung der Vorschriften des § 23 GemHKVO, längstens jedoch nach einem Zeitraum von 10 Jahren nach Vertragsschluss.

 

§ 8

Beteiligung des Landkreises

Der Landkreis Osterode am Harz wird die Stadt Bad Lauterberg im Harz in ihrem Bemühen um eine Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit konstruktiv begleiten und unterstützen. Er wird bei zukünftigen Entscheidungen auch weiterhin ein besonderes Augenmerk auf eine aufgabengerechte, faire und ausgewogene Verteilung der finanziellen Lasten zwischen Kreis- und Gemeindeebene richten.

Der Landkreis Osterode am Harz wird als Kommunalaufsichtsbehörde die Einhaltung dieser Vereinbarung überwachen und ggf. durch geeignete kommunalaufsichtliche Maßnahmen durchsetzen.

 

 

Hannover, den­­­ _____

Land Niedersachsen

……………………………………… (Innenminister Boris Pistorius)

Osterode am Harz, den _____

Landkreis Osterode am Harz

……………………………………… (_____)

Bad Lauterberg im Harz, den _____

Stadt Bad Lauterberg im Harz

……………………………………… (Bürgermeister Dr. Thomas Gans)

 

 

Redaktioneller Hinweis: Es handelt sich um den Original-Wortlaut des Vertrags-Entwurfs, der in der Ratssitzung am 22. Mai 2014 zur Abstimmung steht. Der Vertreter des Landkreises ist hierin nicht benannt. Aus formatierungstechnischen Gründen wurden einige wenige Satzzeichen verändert (Aufzählung, Silbentrennung, Unterstriche).


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