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Donnerstag, 28. März 2024
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Geschrieben von PM am 07. Januar 2020.
Politik

„Die Ausnahmeregelung muss funktionieren“

Papierflut durch Bon-Pflicht: MdB Fritz Güntzler fordert Finanzverwaltung zum Handeln auf

Egal wo, egal was, egal wieviel: Ab sofort gibt es zu fast jedem Bezahlvorgang den staatlich verordneten Kassenzettel zwangsweise dazu. Die Händler müssen ihn ausgeben, aber zum Mitnehmen ist niemand verpflichtet... (Foto: Alexas_Fotos / pixabay)
Egal wo, egal was, egal wieviel: Ab sofort gibt es zu fast jedem Bezahlvorgang den staatlich verordneten Kassenzettel zwangsweise dazu. Die Händler müssen ihn ausgeben, aber zum Mitnehmen ist niemand verpflichtet... (Foto: Alexas_Fotos / pixabay)

Boykott der Belegausgabepflicht durch das Göttinger Studentenwerk und extreme Mehrbelastung im Bäckerhandwerk – das 2016 beschlossene Kassengesetz sorgt mit der Umsetzungspflicht seit 01.01.2020 für großen Unmut und mobilisiert den Widerstand. Verkäufer sind verpflichtet, für jeden Verkaufsvorgang einen Beleg auszugeben, sofern die Finanzverwaltung keine Ausnahme für das Unternehmen gewährt. Insbesondere Bäcker und Mensen, welche pro Verkaufsgeschäft einen relativ geringen Umsatz haben, sind mit Zeitverlust, Müllproduktion und Zusatzkosten belastet.

Dazu der Göttinger CDU-Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler: „Ich habe Verständnis für den kompromisslosen Protest seitens des Göttinger Studentenwerkes und kann den Unmut und die Frustration im Bäckerhandwerk mehr als nachvollziehen. Wir als CDU/CSU-Bundestagfraktion hatten 2016 eine Ausnahmeregelung in dem Gesetz verankert. Demnach kann die Finanzverwaltung auf Antrag den Steuerpflichtigen von der Belegausgabepflicht befreien. Diese soll dann gewährt werden, wenn Unternehmen Waren von geringem Wert an eine unbestimmte Vielzahl nicht bekannter Personen in bar verkaufen. Damit wollten wir den aktuellen Problemen entgegenwirken.“

Diese Ausnahmeregelung greift derzeit nicht, da zuständige Finanzämter berechtigte Anträge ablehnen und Genehmigungen, die Belegausgabepflicht auszusetzen, nicht erteilen.

„Die Finanzverwaltung ist zum Handeln aufgefordert, die Ausnahmeregelung muss funktionieren“, so Güntzler. „Es darf keine Belegausgabepflicht geben, wenn sie für einzelne Unternehmen oder ein ganzes Handwerk eine unverhältnismäßige Belastung darstellt. Um den Missbrauch zu verhindern, reicht auch eine Belegausgabepflicht auf Verlangen aus. Diese lässt ungehindert Kontrollen durch die Finanzverwaltung zu. Wenn die Verwaltung nicht reagiert, müssen wir das Gesetz anpassen“, so Güntzler.


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