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Freitag, 29. März 2024
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Geschrieben von PM Landkreis Göttingen am 28. August 2018.
Politik

NPD geht gerichtlich gegen Landkreis vor

Protestaufruf zum sogenannten Eichsfeldtag soll unterlassen werden – Landkreis bleibt beim Widerstand

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Die NPD geht gerichtlich gegen den Landkreis Göttingen vor. Beim Verwaltungsgericht Göttingen ist am Montag (27.08.2018) ein Eilantrag des NPD-Kreisverbands Eichsfeld eingegangen. Anlass ist der Aufruf des Kreisausschusses, sich an den Protestaktionen gegen den sogenannten Eichsfeldtag der Partei im thüringischen Leinefelde am 01.09.2018 zu beteiligen. Die Veröffentlichung des Protestaufrufs will die NPD nun per Gericht verbieten lassen.

Der Kreisausschuss hatte in seinem Beschluss Landrat Bernhard Reuter gebeten, die Medien über den Protestaufruf zu informieren. Der Landrat gab entsprechend eine Pressemitteilung in Auftrag, diese wurde am 20.08.2018 verschickt und auf der Website des Landkreises veröffentlicht. Wenige Tage später schickte ein von der NPD beauftragter Anwalt dem Landkreis eine Abmahnung zu mit der Aufforderung, die Pressemitteilung unverzüglich von der Webseite zu entfernen und eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Als Frist wurde der betreffende Montag, 12 Uhr, gesetzt. Ungeachtet der Drohung mit gerichtlichen Schritten hat der Landkreis der Forderung nicht nachgegeben. Die NPD setzte wenige Stunden nach Ablauf der Frist ihre Drohung um und reichte den Eilantrag beim Verwaltungsgericht Göttingen ein.

Der Landkreis bleibt bei seinem Widerstand gegen die NPD-Veranstaltung im benachbarten Eichsfeldkreis und entfernt die Pressemitteilung nicht von der Webseite. „Die NPD ist verfassungsfeindlich, antidemokratisch und missachtet die Menschenwürde“, sagt Landrat Reuter. Das habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Verbotsantrag festgestellt. „Der Aufruf zum Protest gegen die Veranstaltung in Leinefelde dient der Verteidigung des Grundgesetztes und jener Grundrechte, auf die sich die NPD in ihrer Abmahnung bezieht“, so Landrat Reuter weiter.


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