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Donnerstag, 28. März 2024
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Geschrieben von Karl Heinz Bleß am 18. Januar 2019.
Politik

„Tourismus und Denkmalschutz müssen gleichberechtigt sein“

SPD: Rat sollte Resolution zum Wiesenbeker Teich verabschieden

Geht es nach dem Landkreis, bleibt das letztjährige Wasserskivergnügen auf dem Wiesenbeker Teich eine einmalige Ausnahme…
Geht es nach dem Landkreis, bleibt das letztjährige Wasserskivergnügen auf dem Wiesenbeker Teich eine einmalige Ausnahme…
…denn unter anderem sei die Wassernutzung „artfremd“ und das oben zu sehende Seil führe zu einer „baulichen Beeinträchtigung des Denkmals“.
 …denn unter anderem sei die Wassernutzung „artfremd“ und das oben zu sehende Seil führe zu einer „baulichen Beeinträchtigung des Denkmals“.

Die SPD-Fraktion hat für die nächste Ratssitzung eine Resolution zum Wiesenbeker Teich vorbereitet. Darin wird herausgestellt, dass das Weltkulturerbe auch als touristische Attraktion genutzt werden sollte. Hintergrund ist, dass der Landkreis nach Ansicht der SPD den Denkmalschutz zu sehr in den Vordergrund rückt und die Freizeitaktivitäten von Einheimischen und Touristen unverhältnismäßig einschränkt.

Gemäß des Antrages soll der Rat die Stadtverwaltung beauftragen, den Landkreis zu bitten, das Thema in den Fachausschüssen des Kreistages zu behandeln. Wörtlich heißt es in der vorgeschlagenen Resolution: „Der Wiesenbeker Teich in Bad Lauterberg ist seit Jahrzehnten eine touristische Attraktion in Bad Lauterberg. Der Teich ist idyllisch am Harzrand gelegen und lädt Einheimische und Touristen gleichermaßen zum Erholen, Verweilen und Genießen ein.“ Der Teich sei für den Tourismus in Bad Lauterberg von besonderer Bedeutung. Seit 2010 stehe der Teich als Unesco-Weltkulturerbe unter Denkmalschutz, der für den Erhalt des Teiches wichtig sei.

Nach der SPD-Initiative soll der Wiesenbeker Teich einerseits touristisch weiterentwickelt werden (zum Beispiel Campingplatz und Wassernutzung) und auf der anderen Seite sollten der historische Damm und seine Bauwerke (Striegelhaus) für die Zukunft erhalten werden.

„Beide Interessen müssen für den Wiesenbeker Teich gleichberechtigt gewichtet werden“, heißt es in dem Formulierungsvorschlag für die Resolution. So müsse es möglich sein, den Bereich des Dammes und des Striegelhauses historisch zu erhalten und die hintere Teichfläche touristisch weiter zu entwickeln.

Derzeit werde wegen der hohen Auflagen des Denkmalschutzes die touristische und wirtschaftliche Weiterentwicklung im Bereich des Campingplatzes verhindert. Deshalb schließt die Resolution: „Wir fordern den Landkreis Göttingen und die Denkmalschutzbehörde auf, die Interessen ‚Denkmalschutz‘ und ‚Tourismus‘ als gleichberechtigte Interessen zu betrachten und die Weiterentwicklung des Wiesenbeker Teiches zu unterstützen.“


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