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Donnerstag, 28. März 2024
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Geschrieben von PM Landkreis Göttingen am 04. Oktober 2019
Region

Solidarität mit Geretteten aus Seenot

Beschluss des Kreistags Göttingen

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Der Kreistag des Landkreises Göttingen erklärt sich solidarisch mit Flüchtenden auf dem Mittelmeer sowie Retterinnen und Rettern der Seenotrettung. Das wurde in der Sitzung am Mittwoch (02.10.2019) mit Mehrheit beschlossen.

 

Der Beschlusstext im Wortlaut:

1. Öffentliche Solidaritätserklärung

Der Landkreis Göttingen erklärt sich mit Menschen auf der Flucht und damit den folgenden Zielen der SEEBRÜCKE solidarisch.

2. Gegen Kriminalisierung der Seenotrettung

Der Landkreis Göttingen positioniert sich gegen die Kriminalisierung der Seenotrettung auf dem Mittelmeer und unterstützt zudem die Seenotrettung aktiv wie folgt:

3. Aufnahme zusätzlich zur Quote

Der Landkreis Göttingen stellt die schnelle und unkomplizierte Aufnahme und Unterbringung von aus Seenot geretteten Menschen zusätzlich zur Verteilungsquote von Schutzsuchenden sicher. Er erklärt sich bereit, aus Seenot gerettete Menschen beispielsweise von einem zivilen Seenotrettungsschiff (ähnlich eines Relocation-Programms) direkt aufzunehmen und unterzubringen. Diese Aufnahme geschieht im Rahmen gesetzlicher Vorschriften zusätzlich zur Verteilungsquote Asylsuchender. Hierzu wird vom Landkreis Göttingen auf ein Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Land Niedersachsen hingewirkt.

4. Aufnahmeprogramme unterstützen

Der Landkreis Göttingen setzt sich gegenüber dem Land Niedersachsen und der Bundesregierung für die Einrichtung neuer beziehungsweise die deutliche Ausweitung bestehender Programme zur legalen Aufnahme von Flüchtenden ein:

Der Landkreis Göttingen fordert die Landesregierung auf, ein eigenständiges humanitäres Aufnahmeprogramm für Flüchtende gem. § 23 Abs. 1 AufenthG einzuführen und damit Flüchtenden die legale Einreise nach Deutschland und einen legalen Aufenthalt zu ermöglichen.

Der Landkreis Göttingen fordert die Regierung des Landes Niedersachsen und die Bundesregierung auf, im Rahmen des Resettlements gem. § 23 Abs. 4 AufenthG und anderen Programmen der legalen Aufnahme von Flüchtenden dauerhaft und verlässlich erheblich höhere Aufnahmequoten als bisher zu vereinbaren.

Der Landkreis Göttingen erklärt sich dem Land Niedersachsen und der Bundesregierung gegenüber bereit, nach Absprache zwischen den Behörden zusätzliche Aufnahmeplätze für Einreisende in diesen Programmen verlässlich zur Verfügung zu stellen. Er appelliert an die Kommunen im Landkreis, sich zusätzlichen Aufnahmen im Sinne dieses Antrags zu öffnen.

5. Kommunales Ankommen gewährleisten

Der Landkreis Göttingen sorgt mit den aufnehmenden Kommunen für ein langfristiges Ankommen, indem alle notwendigen Ressourcen für eine menschenwürdige Versorgung insbesondere in den Bereichen Wohnen, medizinische Versorgung und Bildung zur Verfügung gestellt werden.

6. Nationale und europäische Vernetzung / Bündnis Sichere Häfen

Für die Umsetzung der oben genannten Punkte setzt sich der Landkreis Göttingen auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene aktiv ein. Der Landkreis tritt dem Bündnis „Sichere Häfen“ bei.

7. Transparenz

Der Landkreis Göttingen veröffentlicht alle unternommenen Handlungen zur Umsetzung dieses Antrages.

 

 

In derselben Sitzung hat der Kreistag außerdem eine Resolution gegen rechtsextremistisch motivierte Drohungen und Angriffe auf Menschen mit Migrationshintergrund und auf Politiker verabschiedet.

 


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