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Geschrieben von PM Friedhart Knolle, BUND Westharz / NABU Goslar am 31. März 2020
Region

Der Feldlerche zuliebe: Hunde bitte immer an der Leine lassen

In Wald und Flur gilt von 1. April bis 15. Juli die Leinenpflicht

Der Bodenbrüter Feldlerche ist auch durch freilaufende Hunde gefährdet. Foto: Manfred Delpho
Der Bodenbrüter Feldlerche ist auch durch freilaufende Hunde gefährdet. Foto: Manfred Delpho

Endlich ist es wieder soweit – im Frühling gönnen sich Hundebesitzer mit dem „besten Freund des Menschen“ wieder den dringend benötigten Auslauf in der freien Natur. Dabei heißt es nicht selten „Leinen los“. Doch Vorsicht – hier droht Gefahr! Die Goslarer Umweltverbände BUND, NABU sowie Natur- und Umwelthilfe Goslar appellieren an alle Hundebesitzer: „Lassen Sie Ihren Hund bitte an der Leine!“

Während der Brut- und Aufzuchtzeit des Nachwuchses sind Vögel und andere wildlebende Tiere besonders störempfindlich. Da kann ein freilaufender Hund großen Schaden anrichten, wenn sein Jagdtrieb erwacht und die Rufe von Herrchen oder Frauchen unbeachtet bleiben.

Rehkitze, aber auch der Nachwuchs der bodenbrütenden Vogelarten sind derzeit besonders gefährdet. Ein typischer Bodenbrüter ist zum Beispiel die Feldlerche. Ihr Bestand schrumpft in den letzten Jahrzehnten bedrohlich.

Wie im letzten Jahr mehren sich bei den Verbänden wieder Anfragen von Bürgern, die sich über mangelnde Kontrolle und Umsetzung der gültigen gesetzlichen Regelungen beschweren. Hier appellieren die Verbände an alle Hundebesitzer, die Festlegung der derzeitigen Hundeanleinpflicht zu beherzigen, und an alle zuständigen Kommunen, stärkere diesbezügliche Kontrollen durchzuführen, denn was nützen die besten Gesetze, wenn deren Einhaltung nicht überwacht wird!

Hundebesitzer, die ein Herz für die wilden Tiere haben, lassen beim Spaziergang ihren Liebling an der Leine. Freien Auslauf gibt es in der Brut- und Setzzeit nur im heimischen Garten oder auf ausgewiesenen Flächen in Städten und Gemeinden, die für Parks und Grünanlagen gesonderte Regelungen schaffen können.

Im Nationalpark Harz gilt übrigens - wie auch in Naturschutzgebieten - eine ganzjährige Leinenpflicht.


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