Geschrieben von PM am 20. Mai 2020
Coronavirus: Besuchsregelung an der UMG
Neue Verordnung des Landes Niedersachsen für Besuche in Kliniken: Universitätsmedizin Göttingen passt Besuchsregelung an.
Die UMG begrüßt die vom Land Niedersachsen am 19. Mai 2020 beschlossenen Lockerungen bei den Besuchsregelungen für Krankenhäuser. Patient*innen dürfen nach klar festgelegten Vorgaben Besuch empfangen. Die letzten Wochen und Monate haben deutlich gezeigt, wie wichtig der Besuch von Angehörigen für das Befinden der stationären Patient*innen ist.
Ab Freitag, dem 22. Mai 2020, können stationäre Patient*innen an der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) wieder Besuche empfangen. Dabei gilt weiterhin als hohe Priorität: Besucher*innen, Patient*innen und UMG-Mitarbeitende müssen zum Schutz ihrer Gesundheit einige wichtige Sicherheits- und Hygienemaßnahmen beachten.
Die Regelungen an der UMG
ZU BESUCH KOMMEN DÜRFEN:
- Ehepartner / Lebenspartner*in / Partner*in in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft
- Verwandte gerader Linie (Eltern, Kinder)
- Geschwister
- ODER eine weitere, fest benannte Person
- Werden Kinder besucht, dürfen beide Elternteile gemeinsam zu Besuch kommen.
Für die Geburtshilfe und Wochenstation gilt:
- immer nur eine Besucherin, ein Besucher
- Besuchszeiten zwischen 14:00 und 17:00 Uhr.
Informationen zu den Regelungen während der Geburtsbegleitung und zu den Besuchsmöglichkeiten auf der Wochenstation finden sich auf der Seite der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe:
FOLGENDE BESUCHSREGELUNGEN SIND ZU BEACHTEN:
- Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend.
- Die persönlichen Daten aller Besucher*innen werden an den Eingängen erfasst.
- Beim Betreten des Klinikums wird kontaktlos die Körpertemperatur gemessen und ein
Fragebogen zum Infektionsrisiko ausgefüllt.
- Besuche können täglich zwischen 14:00 und 19:00 Uhr erfolgen.
- Die Besuche sollten nicht länger als 45 Minuten dauern.
- Alle Besucher*innen sind verpflichtet, sich an die Hygienevorgaben der UMG (Mund- Nasen-Schutz, Abstand, Händedesinfektion) zu halten. Sie dienen der Sicherheit der Besucher*innen, der Patient*innen und der Sicherheit der UMG-Mitarbeiter*innen.
- Ausnahmen von dieser Besucherregelung sind für palliativmedizinische Situationen und die Sterbebegleitung möglich.
- Für die Bereiche der Onkologie und Intensivmedizin bestehen zusätzliche Regelungen.
- Während der Besuchszeit sind in der Regel keine Arztgespräche möglich.
BITTE KEIN BESUCH, wenn die Besucher*innen selbst akute Erkältungssymptome haben.
KEINEN BESUCH EMPFANGEN DÜRFEN:
- Covid-19-Patient*innen
- Covid-19-Verdachtsfälle
- Patient*innen in den Notaufnahmen
Die UMG bittet um Verständnis dafür, dass sie zum Schutz der Gesundheit aller Besuchenden, der Gesundheit der Patient*innen und Mitarbeiter*innen der UMG auf eine genaue Einhaltung der Vorgaben und Regelungen achtet.
WEITERE INFORMATIONEN:
Universitätsmedizin Göttingen, Georg-August-Universität Unternehmenskommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stefan Weller, Telefon 0551 / 39-61020 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.umg.eu