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Freitag, 29. März 2024
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Geschrieben von PM Landkreis Göttingen am 19. März 2021
Region

Lockerungen bei Inzidenzwert von unter 35 beschlossen

Neue Allgemeinverfügung tritt morgen in Kraft

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In Stadt und Landkreis Göttingen gilt ab dem morgigen Sonnabend: An Tagen, an denen der landkreisweite Inzidenzwert unter 35 liegt, dürfen bis zu zehn Menschen aus maximal drei Haushalten zusammenkommen. Kinder unter 14 Jahre zählen nicht dazu, nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Diese Lockerung hat das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen am heutigen Freitag, 19. März 2021, erlassen.
 
Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt demnach am Sonnabend, 20. März 2021 in Kraft und ist hier zu finden. Der Inzidenzwert wird zentral vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt täglich ermittelt und ab ca. 10.30 Uhr ausschließlich online veröffentlicht. Liegt der Wert unter 35, gilt im Gebiet von Stadt und Landkreis Göttingen außerdem:

Gemeinsamer Sport

Insgesamt dürfen höchstens zehn Personen aus insgesamt höchstens drei Haushalten gemeinsam Sport treiben.

Fitnessstudios und Studios für Elektrostimulationstraining

Diese Einrichtungen dürfen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung für Besuche und den Kundenverkehr auch bei einem Inzidenzwert von unter 35 nicht öffnen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 8). Die Vermietung eines kompletten Studios ist hingegen zulässig. Auch hier gilt: Vermietet werden darf zeitgleich an maximal zehn Personen aus drei Haushalten. Erfolgt die Vermietung mit Trainer*in, zählt die/der Trainer*in bereits zu den zehn Personen aus drei Haushalten.
   

Besuch aus anderen Kommunen

Personen, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt außerhalb des Landkreises Göttingen haben, dürfen nur dann an einer oben beschriebenen Zusammenkunft teilnehmen, wenn auch dort die Zusammenkünfte entsprechend zugelassen sind oder die Zusammenkunft zugelassen wäre. Ansonsten gilt für diese Personen die Regelung „maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten“.


An Tagen, an denen der Inzidenzwert über 35 liegt, gelten die beschriebenen Lockerungen nicht. Das heißt: Liegt der Wert über 35, dürfen maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten zusammenkommen.

Erläuterungen zum Inzidenzwert

Der Inzidenzwert ist ein Kennwert für Regelungen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Bei definierten Marken sind festgelegte Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen bzw. Ausnahmen möglich. Es gilt ausschließlich der im Lagebericht des Landes veröffentlichte Inzidenzwert. Er wird täglich auf der Webseite veröffentlicht, inklusive einer Übersicht der Inzidenzwerte der vergangenen sieben Tage. Die rechtliche Wirkung des Inzidenzwertes setzt unmittelbar mit der Veröffentlichung ein; das geschieht täglich um ca. 10.30 Uhr. Dieser Inzidenzwert für den Landkreis Göttingen gilt für alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet gleichermaßen.

Berechnet wird der Inzidenzwert durch die Summe bestätigter Neuinfektionen während der vergangenen sieben Tage; diese wird ins Verhältnis zu 100.000 Einwohner*innen gesetzt. Für den Landkreis Göttingen mit 326.000 Einwohner*innen ist beispielsweise die 50er-Marke bei 163 Neuinfektionen innerhalb einer Woche erreicht.


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