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Freitag, 29. März 2024
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Geschrieben von PM/ski am 29. Dezember 2021
Region

Böllerverbot in der Region

feuerwerk_pixabay.jpg

Bundesweit ist in diesem Jahr der Verkauf von Feuerwerk verboten, um Menschenansammlungen in der Silvesternacht zu vermeiden. Manch einer hat aber noch Vorräte aus früheren Jahren. Zu beachten ist bei der Feierei jedoch, dass in Teilen des Landkreises Göttingen ein Böllerverbot gilt. Dies war zum Teil schon in früheren Jahren der Fall, aus Brandschutzgründen. 

Konkret ist in den unten genannten Bereichen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 von Freitag, 31.12.2021, bis Samstag, 01.12.2022, untersagt. Für die restlichen Tage im Jahr ist das Abfeuern entsprechender Pyrotechnik ohnehin grundsätzlich verboten.

Stadt Herzberg am Harz
der Bereich der Fußgängerzone (Straßen Hauptstraße und Marktplatz) sowie auf den Flächen in unmittelbarer Nähe des Juessee einschließlich „Skaterplatz“;

Stadt Osterode am Harz
der Bereich des Parkplatzes „Bleichestelle“ einschließlich der Grünanlagen zwischen Parkplatz B 241 (Osttangente), der Scheerenberger Straße und dem Gewässer Söse sowie zwischen Jugendgästehaus, B 241, der Scheerenberger Straße und dem Gewässer Söse;

Gemeinde Bad Grund
- in der Ortschaft Bergstadt Bad Grund (Harz): Die Bereiche Innenstadt/Markt, Hübichplatz, die öffentliche Grünanlage „Teichanlage Siedlung Taubenborn“, Kreuzungsbereich Clausthaler Straße/Knesebecker Weg, Parkplatzbereich der Straße Am Georgstollen, Wendeplätze in der Straße Am Iberg;
- in der Ortschaft Badenhausen: Die Bereiche im Umfeld des Bürgerparks sowie der Festplatz einschließlich Schützenhaus im Bereich Am Bürgerpark/Burgweg;
- in der Ortschaft Eisdorf: Der Kreuzungsbereich Frankfurter Straße/Mitteldorf einschließlich Gantenplan, der Festplatz am Steinweg, der Kreuzungsbereich Uferstraße/Sandbucht/Förster Straße, der Bereich des Kultur- und Sportzentrums/Jugendraum/Schule in der Jahnstraße sowie der Kreuzungsbereich Steinweg/ Im Borntal/Gartenweg;
- in der Ortschaft Willensen: Der Einmündungsbereich einschließlich Buswendeplatz Lindenstraße/Fissekenstraße/Hammenser Straße sowie das Umfeld des Dorfgemeinschaftshauses in der Fissekenstraße;
- in der Ortschaft Gittelde: Der Bereich im Umfeld des Ehrenmals/untere Kirche im Bereich Planstraße/Breite Straße, im Bereich der oberen Kirche in der Schulstraße sowie der Festplatz am Sportzentrum;
-in der Ortschaft Windhausen: Der Einmündungs- und Platzbereich zur Dorfgemeinschaftsanlage „Alte Burg“ und Thiemannshof, die öffentliche Grünanlage Badeplatz zwischen den Straßen am Schwarzen Wasser und Brugstraße, der Vorplatz des Kindergartens, der Gemeinschaftsraum Untere Harzstraße 21-23 sowie das Umfeld im Kreuzungsbereich Obere Harzstraße/Waldweg/Schützenstraße;

Stadt Hann. Münden
Auf dem Rattwerder und Unterer Tanzwerder.

Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises Göttingen kann hier nachgelesen werden.


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