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Geschrieben von PM Stadt Göttingen am 20. Februar 2022
Region

Corona-Pandemie: Gesundheitsamt setzt Landesvorgabe „ABIT“ in Kitas um

Foto: Esi Grünhagen / pixabay
Foto: Esi Grünhagen / pixabay

Das Gesundheitsamt Göttingen teilt mit: Seit Dienstag, 15. Februar 2022, müssen alle Kindergartenkinder dreimal wöchentlich mit einem Selbsttest auf das Corona-Virus getestet werden. Tritt dabei ein Positiv-Fall auf, wird das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen künftig gegenüber der Kita das sogenannte Abit-Verfahren („Anlassbezogenes intensiviertes Testen“) anordnen. Das bedeutet: Alle nicht betroffenen Kinder dürfen weiterhin in die Kita kommen, wenn sie fünf Betreuungstage in Folge täglich negativ getestet werden. Das reduziert das Infektionsrisiko und hat Verfahren zur Folge, dass bei einem Positiv-Fall in der Kita nicht sofort die ganze Gruppe in Quarantäne geschickt werden muss.

Das Kultusministerium stellt drei kostenlose Tests pro Woche zur Verfügung, die weiteren zwei Tests müssen von den Eltern beschafft werden. Alternativ können die kostenlosen Tests an Teststationen auch für Kinder genutzt werden. Das Verfahren ist freiwillig. Allerdings dürfen Kinder, die nicht wie beschrieben fünf Betreuungstage in Folge getestet werden, für diese Zeit nicht die Kita besuchen.


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