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Donnerstag, 28. März 2024
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Geschrieben von Karl Heinz Bleß am 09. März 2016
Sport

SPD/Grüne wollen Sportstätten im Kreis Osterode an Förderung beteiligen

Landkreis Göttingen hat Sportstätten mit 3,5 Millionen Euro in 15 Jahren gefördert, der künftige Altkreis Osterode dürfe da nicht benachteiligt werden

Wer guten Sport bieten will, wie hier mit Sarah Schmidt beim Volksbank-Meeting 2015 im Osteroder Jahnstadion, der braucht auch gute Anlagen.
Wer guten Sport bieten will, wie hier mit Sarah Schmidt beim Volksbank-Meeting 2015 im Osteroder Jahnstadion, der braucht auch gute Anlagen.

Die SPD- und Grünen-Kreistagsfraktionen in Osterode und Göttingen wollen erreichen, dass der Altkreis Osterode in die Sportstättenförderung einbezogen wird. Das haben sie gemeinsam beschlossen. Die Sportanlagen im Kreis Osterode dürften nicht benachteiligt werden. Deshalb müsse der Haushaltsansatz im Kreishaushalt 2017 angepasst werden, sagte SPD-Fraktionsvorsitzender Herbert Lohrberg.

Der Landkreis Göttingen hat den Neu- und Umbau von Sportanlagen, die sich im Eigentum der Gemeinden oder Vereine befinden, in den zurückliegenden 15 Jahren mit über 3,5 Millionen Euro gefördert. Auch förderte der Kreis die Erweiterung und den Erhalt dieser Anlagen. In einer Bilanz der geförderten Maßnahmen errechnete die SPD-Grüne-Gruppe im Kreistag Göttingen ein Investitionsvolumen von insgesamt über 25 Millionen Euro.

Für den Haushalt 2017 des neuen Landkreises sind die verwaltungsinternen Vorbereitungsarbeiten bereits angelaufen. „Das Sportstättenförderprogramm leistet einen nennenswerten Beitrag zur Aufwertung der Sportanlagen in den Kommunen, an denen sich auch Sportvereine und Gemeinden beteiligen“, betonte der Göttinger SPD-Fraktionsvorsitzende Reinhard Dierkes.

 

Auch Vereine förderungsfähig

Nach den Göttinger Förderrichtlinien sind Städte und Gemeinden, aber auch Sportvereine förderungsfähig, die Baumaßnahmen planen. Dazu gehören auch Ausgaben für Planung, Genehmigungen sowie für Strom-, Gas-, Wasser- und Abwasseranschlüsse, soweit diese mit der Baumaßnahme zusammenhängen. Auch der Ankauf von bisher nicht sportlich genutzten Anlagen ist förderfähig, nicht allerdings ein Grundstückskauf. Die Förderung beträgt bis zu 20 Prozent der aufgewendeten Kosten, höchstens aber 130.000 Euro je Maßnahme.

Besonders erfreut zeigt sich der Gruppenpartner von Bündnis 90/Die Grünen, dass mit dem Förderprogramm die energetische Erneuerung beschleunigt werden konnte. Solche Maßnahmen sind als besonders förderwürdig eingestuft und bekommen eine Förderung von bis zu 30 Prozent. Das gilt auch für integrative Sportangebote.


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