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Samstag, 10. Juni 2023
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Geschrieben von PM SoVD am 08. August 2022
Vereine und Verbände

Als ehrenamtlich Aktive*r gesetzlich unfallversichert?

Auch Zahlung von Verletztengeld und Verletztenrente möglich

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Abhängig von ihrem Tätigkeitsbereich sind ehrenamtlich Aktive gegebenenfalls gesetzlich und beitragsfrei unfallversichert. Darunter fallen zum Beispiel Rettungsunternehmen, das Bildungs- und Gesundheitswesen, die Wohlfahrtspflege sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen – inklusive dazugehöriger Arbeitsgemeinschaften und Verbänden. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Osterode informiert zu den geltenden Bestimmungen.

Ehrenamtlich Aktive sind in vielen Tätigkeitsbereichen gesetzlich und daher beitragsfrei unfallversichert – dazu zählt auch die Arbeit beim SoVD. „Vereine und Initiativen sind beispielsweise durch die Berufsgenossenschaften versichert. Welche genau zuständig ist, hängt ebenfalls vom Tätigkeitsbereich der Engagierten ab“, erklärt Sebastian Lex aus dem SoVD-Beratungszentrum in Osterode.

Gesetzlich versichert sind grundsätzlich Unfallschäden, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit passieren sowie Wegstrecken zwischen Wohn- und Einsatzort. Nicht als Wegeunfall abgedeckt sind Umwege oder Unterbrechungen. „Zu den Leistungen, deren Kosten durch den*die Träger*in übernommen werden, zählen ärztliche Behandlungs- und Krankenhauskosten, Hilfsmittel und ambulante oder stationäre Rehamaßnahmen“, weiß Lex.

Darüber hinaus wird Verunfallten ein Verletztengeld gezahlt, wenn sie arbeitsunfähig sind. Das gilt aber nur, wenn sie neben dem Ehrenamt selbständig oder angestellt tätig sind und daraus ein Einkommen erzielen. Denn: Das Verletztengeld ist ein Ersatz für den Einkommensausfall. „Die Höhe beträgt 80 Prozent des letzten Bruttogehalts, das vor der Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt wurde“, so Lex. Bleibt bei Betroffenen eine dauerhafte Minderung der Erwerbstätigkeit von mindestens 20 Prozent bestehen, erhalten sie eine Verletztenrente. Bei Personen, die kein Erwerbseinkommen haben, wird für die Berechnung der Rentenhöhe ein fiktives Einkommen in Höhe des Mindest-Jahresarbeitsverdienstes zugrunde gelegt.

Weitere Fragen beantworten die Berater des SoVD. Der Verband ist telefonisch und per E-Mail erreichbar (05522/74788, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).


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