Geschrieben von PM SoVD am 10. August 2022
Hinterbliebenenrente: Einkommensfreibeträge angehoben
Rentenerhöhung wirkt sich auch auf Hinterbliebenenrente aus
Rentenplus für Witwen*Witwer: Mit der Anhebung der gesetzlichen Rente im Juli 2022 steigen auch die Hinterbliebenenrenten – sowie geltende Freibeträge. Was sich genau ändert und wie zusätzliche Einkommen angerechnet werden, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Osterode.
Die Erhöhung der gesetzlichen Rente wirkt sich auch positiv auf die Hinterbliebenenrente aus. Das gilt außerdem für Freibeträge, die bei der Anrechnung von zusätzlichem Einkommen berücksichtigt werden: In Ostdeutschland sind es nun 937,73 Euro im Westen 950,93 Euro. „Grundsätzlich wird die Hinterbliebenenrente gemindert, sobald ein Einkommen diesen Freibetrag überschreitet. Es gibt aber Ausnahmen, die nicht angerechnet werden. Dazu zählen bedarfsorientierte Leistungen wie die Grundrente, die Riester-Rente und Einnahmen aus Altersvorsorgeverträgen“, informiert SoVD-Berater Sebastian Lex.
Der Anteil des Nettoeinkommens, der über dem geltenden Freibetrag liegt, wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. „Für die Umrechnung vom Brutto in Netto gelten pauschale Prozentsätze. Diese sind unterschiedlich hoch und davon abhängig, welche Art des Einkommens bezogen wird. Bei verwitweten Rentner*innen beträgt diese Pauschale beispielsweise 14 Prozent“, so Lex.
Erzielen Betroffene mehrere Einkünfte, etwa durch die Rente und einen zusätzlichen Minijob, werden alle Einkommen zusammengerechnet. In so einem Fall ist der Freibetrag schnell erreicht, was gegebenenfalls zu einer starken Kürzung der Hinterbliebenenrente führt.
Für Fragen zur Hinterbliebenenrente und weiteren Rententhemen stehen die Berater*innen des SoVD gerne zu Verfügung. Der Verband kann unter 05525 / 74788 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktiert werden.