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Geschrieben von PM Haus und Grund Bad Lauterberg und Umgebung e.V. am 16. August 2022
Vereine und Verbände

Schiedsamt: ein Schlichtungsverfahren mit langer Tradition

Haus & Grund Bad Lauterberg führt wieder regelmäßig Vortragsabende und Stammtische durch

Von links: Waschbär „Rambi“, Rechtsanwalt Andreas Körner, Schiedsmann Horst Willig
Von links: Waschbär „Rambi“, Rechtsanwalt Andreas Körner, Schiedsmann Horst Willig

Vor kurzem konnte wieder der traditionelle Vortragsabend des Haus & Grund Bad Lauterberg e. V. in der Waldgaststätte „Bismarckturm“ bei schönstem Wetter durchgeführt werden. Entgegen dem ursprünglichen Veranstaltungsplan wurde das Thema kurzfristig geändert. „Coronabedingt“ musste der Vortrag des Schiedsmannes der Stadt Bad Lauterberg Horst Willig tatsächlich ganze vier Mal verschoben werden. Umso glücklicher war der Vorstand, Herrn Horst Willig nunmehr endlich - nach mittlerweile schon Jahren des Abwartens - zu seinem Vortrag zusammen mit einer stattlichen Anzahl von Vereinsmitgliedern begrüßen zu dürfen.

Zuvor stellte Herr Markus Werner, als Mitarbeiter unseres neuen Kooperationspartners, der Volksbank im Harz eG, die Vorteile für Vereinsmitglieder, vor allen Dingen bezüglich der Einrichtung von Mietkautionskonten aber auch rund um die Immobilie dar. Mit der Volksbank im Harz eG konnte ein weiterer Kooperationspartner für unseren Verein gefunden werden. Mittlerweile ist ein stattliches Netz an Kooperationen zu Gunsten der Mitglieder aufgebaut worden, welches stetig erweitert wird. Sodann führte der Schiedsmann Horst Willig zu seinem Amt, welches er mittlerweile seit 8 Jahren bekleidet, aus. Die ansehnliche Schlichtungsquote von über 70 % weist ihn als fach- und sachkundigen Ansprechpartner aus.

Es handelt sich bei der Tätigkeit der Schiedsperson um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Verwaltungstechnisch ist das Amt der Schiedsperson angesiedelt bei dem Ordnungsamt der Stadt, welche auch Kostenträger ist. Die dienstliche, fachliche und disziplinarische Aufsicht wird jedoch über das Amtsgericht Herzberg und der dortigen Direktorin ausgeübt.

Das Schiedsamtswesen hat eine sehr lange Tradition. Bereits 1808 wurden die ersten Schiedsämter als sogenannte „Friedensrichter“ gegründet. Schon damals galt die Justiz als überlastet und außerdem sollte die Bürgernähe gestärkt werden. Hieran hat sich bis heute nichts geändert. Auch heute werden noch Konflikte behandelt im Rahmen der Zuständigkeit wie z. B. für Überhang durch Bäume/Sträucher, Überfall von Früchten, Grenzbaumstandorte, Zuführung unwägbarer Stoffe wie Gasgerüche, Tiere, Ruhestörungen sowie des sogenannten Hammerschlags- und Leiterrechts sowie in allen Fällen der Rechte aus dem Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz.

Nicht zuständig ist das Schiedsamt z. B. in Fällen, für die die Familien-, Sozial- und Arbeitsgerichte zuständig sind wie z. B. Ehestreitigkeiten, Kündigungen usw. Der Unterschied des gerichtlichen Verfahrens zum Schlichtungsverfahren liegt darin, dass bei einem Gerichtsurteil es immer einen Sieger und einen Verlierer gibt, der sich regelmäßig benachteiligt sieht. Ein Urteil zerstört fast immer auch den nachbarschaftlichen Frieden und erschwert ein weiteres Zusammenleben erheblich. Das Schlichtungsverfahren findet mündlich, vertraulich – in einer offenen Aussprache aller Beteiligten – und nicht öffentlich in einem Raum des Rathauses statt.

Selbstverständlich kann in allen Verfahren auch ein Beistand (Ehepartner, Kinder oder Rechtsanwalt) an dem Schlichtungsgespräch teilnehmen. Ziel ist es, eine möglichst für beide Seiten faire Einigung zu erzielen. In manchen Fällen ist es jedoch nach kurzer Verhandlungsdauer schon offensichtlich, dass die Parteien nicht zu einer vergleichsweisen Erledigung gelangen. Dann kann auch sofort die Schiedsverhandlung beendet werden. In diesem Fall wird eine sogenannten „Erfolglosigkeitsbescheinigung“ den Parteien gegenüber ausgestellt, so dass der Weg zu den Zivilgerichten frei ist.

Einigen sich die Parteien jedoch, wird ein Vergleich geschlossen, der in einem Protokoll festgehalten wird. Bei diesem Protokoll handelt e sich um eine vollstreckungsfähige Vereinbarung. Das Protokoll wird von allen Parteien und der Schiedsperson - mit Dienstsiegel versehen - unterzeichnet. Jede Partei erhält eine Ausfertigung. Aus dieser Vereinbarung, welche einem gerichtlichen Urteil oder gerichtlichem Vergleich gleichsteht, kann 30 Jahre lang vollstreckt werden. Daher muss die Schiedsperson auch genau auf den Wortlaut achten, also sich Gedanken machen wie folgt: „Worauf haben sich die Parteien geeinigt, was die eine Partei der anderen zu welchem Zeitpunkt zu leisten oder zu gestatten hat, dass eine Partei einen Anspruch anerkennt oder darauf verzichtet.“

Der Schiedsmann Horst Willig schloss seinen erkenntnisreichen Vortrag mit dem Hinweis, dass weitere Informationen zum Schiedsverfahren auf der Homepage des niedersächsischen Justizministeriums unter www.mj.niedersachsen.de oder unter www.bds-goettingen.de zu finden sind.

Alle Anwesenden dankten für den interessanten Vortrag, dem sich sodann das übliche und traditionelle „Grillbüfett zu Vereinspreisen“ anschloss. Man saß noch lange in geselliger Runde „auf Abstand“ zusammen, bis es wieder mit dem Transferfahrzeug „den Berg hinabging“.

Der Vorsitzende und Justiziar des Vereins Rechtsanwalt Andreas Körner verabschiedete die zahlreichen Mitglieder unter Hinweis auf die nächste Veranstaltung in Form der Mitgliederversammlung im „Café Movement“, im Kursaal der Stadt Bad Lauterberg am 28. September 2022 um 19.00 Uhr.
Eigentlicher Star des Abends war jedoch der Waschbär „Rambi“ des Bismarckturms, welcher quasi als Haus & Grund-Maskottchen aufgenommen wurde.


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