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Geschrieben von Peter Bischof am 07. März 2020
Aktuell

Jagdscheine können doch verlängert werden

Ministeriumserlass ermöglicht vorläufige Verlängerung

(Foto: klimkin / pixabay)
(Foto: klimkin / pixabay)

Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Hannover hat einen Erlass an die Landkreise geschickt, in dem die Verlängerung der Jagdscheine geregelt wird. Das geschieht vor dem Hintergrund, dass rund ein Drittel der niedersächsischen Jägerinnen und Jäger ab dem 1. April 2020 die Jagdausübung nicht mehr hätten wahrnehmen dürfen, so der SPD-Landtagsabgeordnete Karl Heinz Hausmann. „Mit dem Erlass können die Landkreise jetzt Jagdscheine zumindest vorläufig verlängern.“

Denn seit das Waffenrecht modifiziert wurde, mussten die Behörden stets beim Verfassungsschutz anfragen, bevor sie eine Waffenerlaubnis vergeben durften. Sollte der Verfassungsschutz nach der vorläufigen Verlängerung doch noch sein Veto einlegen, müssen die Bescheide für nichtig erklärt werden. Personen, die erstmals einen Antrag gestellt haben, müssen sich allerdings gedulden. Ihre Anträge werden zurückgestellt, heißt es in dem Erlass.


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