Geschrieben von PM Abfallwirtschaften des Landkreises Göttingen am 25. März 2020
Entsorgung von häuslichen Abfällen bei Covid-19-Erkrankung
Abfälle dürfen nicht lose in die Tonne
Besondere Sorgfalt gilt für den Umgang mit Abfällen, die im Rahmen der Behandlung einer Infektion mit dem Corona-Virus im häuslichen Umfeld anfallen – darauf weist der Landkreis Göttingen ausdrücklich hin. Zum Schutz der Familie, von Mitbewohner*innen und den Mitarbeitern der Entsorgungsfirmen dürfen solche Restabfälle nicht lose, sondern nur in fest verschnürten Abfallsäcken in den Restabfallbehälter gegeben werden.
Für Rückfragen stehen die Abfallberatungen der Abfallwirtschaft Göttingen – Telefon 0551 525-2473 oder E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! – sowie der Abfallwirtschaft Osterode am Harz - Telefon 05522 96 04 777 oder E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! – zur Verfügung.
