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Geschrieben von ski am 17. April 2020
Aktuell

Langsames Erwachen auf dem Boulevard

Ab Montag können die Läden wieder öffnen - mit bestimmten Auflagen

Ab Montag könnte sich die Hauptstraße wieder füllen. Ein großer Ansturm ist aber nicht zu erwarten. Foto: Inge Holzigel
Ab Montag könnte sich die Hauptstraße wieder füllen. Ein großer Ansturm ist aber nicht zu erwarten. Foto: Inge Holzigel

Die Verordnung der niedersächsischen Landesregierung regelt und präzisiert das, was Bund und Länder am Mittwoch vereinbart haben: ab kommenden Montag können die meisten Läden wieder öffnen. Bedingungen sind unter anderem eine tatsächliche Verkaufsfläche bis maximal 800 Quadratmeter und nicht mehr als eine Person pro 10 Quadratmeter.

Für Bad Lauterberg bedeutet dies, das praktisch alle Läden wieder öffnen dürfen - auch das Modehaus Rudolphi. Denn dort, so erklärt Geschäftsführer Carsten Kröger, wird das große Haupthaus in drei einzelne Läden getrennt. Möglich ist dies, indem die Brandschutzwände, die im Normalfall kaum sichtbar sind, zugemacht werden. Dann stehen für jeden Laden immer noch je zwei Eingänge zur Verfügung. Damit aber die Anzahl der Personen kontrolliert werden kann, sollen nur die Eingänge zur Hauptstraße geöffnet sein, die rückwärtigen Türen werden nur als Notausgang dienen.
"Die Parkplätze werden kostenfrei zur Verfügung stehen, die Schranken bleiben oben", sagt Kröger. Die Leute können jedoch nicht mehr direkt vom Parkplatz durch den Laden in die Hauptstraße gehen, sondern müssen über die Ritscherstraße gehen.

Hygienemaßnahmen werden umgesetzt

In den Rudolphi-Geschäften werden aber noch weitere Maßnahmen ergriffen: "Wir werden Desinfektionsmittelspender haben, auf Wunsch können unsere Kunden auch Masken erhalten. Auch unser Personal wird mit Masken arbeiten", so Kröger weiter. Auch an den Kassen wurden Plexiglastrennwände installiert und Abstandsaufkleber aufgebracht. Nach Möglichkeit soll bargeldlos gezahlt werden. Außerdem, so der Geschäftsführer, werde während der Öffnungszeit ständig eine Reinigungskraft die Kontaktstellen und Kundenbereiche reinigen.

Auch für das Personal habe man neue Hygieneregeln eingeführt. Und man versuche, das Personal immer in gleich zusammengesetzten Teams und Schichten arbeiten zu lassen, um den Kontaktkreis so eng wie möglich zu halten.

"Die Sicherheit unserer Kunden und Mitarbeiter hat höchste Priorität, und wir können gewährleisten, dass sich niemand Sorgen machen muss, wenn er bei uns einkauft", so Kröger. Dennoch rechnet er erst einmal nicht mit einem großen Kundenandrang; es werde wohl recht verhalten anlaufen, schließlich fehlen die gesamten Touristen und Gäste, die den Boulevard normalerweise bevölkern. Auch die Gastronomie muss ja weiterhin geschlossen bleiben.
Dennoch: "Meine Frau und ich freuen uns, dass wir jetzt endlich wieder loslegen können - und ich glaube, das gilt auch für unsere Mitarbeiter."

"Ich freue mich, dass jetzt die Geschäfte, wenn auch unter Einschränkungen, wieder öffnen dürfen. Ich bitte gleichzeitig die Bevölkerung, dass sie sich an die immer noch bestehenden Auflagen hält. Auch wenn es aussieht, als ob sich die Lage entspannt, zeigen unsere Fallzahlen in Bad Lauterberg, dass ganz besondere Vorsicht geboten ist", sagt Bürgermeister Dr. Thomas Gans.

Die meisten Maßnahmen bleiben bestehen

Die beschlossene Lockerung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betrifft bislang hauptsächlich den Einzelhandel. Gemäß der Verordnung des Landes dürfen Läden geöffnet haben, die bis maximal 800 Quadratmeter tatsächliche Verkaufsfläche haben, wenn sie sicherstellen, dass sich höchstens eine Person auf zehn Quadratmetern Fläche aufhält, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird und Warteschlange vermieden werden.
Unabhängig von der Verkaufsfläche geöffnet haben dürfen neben Lebensmittelläden auch Baumärkte, Autohäuser, Fahrradläden, Blumen- und Buchhandlungen.
Restaurants, Cafés, Kneipen und Discos müssen weiterhin geschlossen bleiben (Lieferung und Abholung von Speisen sind möglich). Ebenfalls müssen Spielplätze, Sportstätten, Fitnessstudios und Freizeiteinrichtungen geschlossen bleiben. Auch Friseure, Kosmetikstudios und
Fahrschulen dürfen noch nicht wieder öffnen. Auch Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungsvermietung zu touristischen Zwecken bleiben untersagt. Gottesdienst und Zusammenkünfte von Vereinen bleiben untersagt, das Kontaktverbot im öffentlichen Raum zu mehr als einer Person, die nicht im gleichen Haushalt lebt, bleibt bestehen. Für Hochzeiten und Beerdigungen besteht weiterhin eine Beschränkung auf 10 anwesende Personen.

Wer die Vorschriften im Einzelnen nachlesen will, findet die Verordnung hier auf der Webseite des Landes Niedersachsen.




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