Geschrieben von PM Land Niedersachsen / ski am 22. April 2020
Friseursalons sollen ab 4. Mai wieder öffnen können
Land Niedersachsen: Sportstätten könnten ab Anfang Mai wieder öffnen
Wann ist es denn nun so weit, dass man wieder einen Haarschnitt bekommen kann? Darüber gab es einige Verwirrung. Vom Land kommt eine Klarstellung: Die Friseursalons in Niedersachsen können ab Montag, 4. Mai 2020, wieder öffnen, wenn bis dahin das Infektionsgeschehen nicht aus dem Ruder läuft und das Gesundheitssystem nicht durch zu hohe Patientenzahlen überfordert wird. Darauf hat Regierungssprecherin Anke Pörksen bei der Corona-Pressekonferenz am Montag in Hannover hingewiesen. Hintergrund ist eine entsprechende Verabredung zwischen Bund und Ländern, die am vergangenen Mittwoch, 15. April 2020, getroffen worden ist. Die am vergangenen Freitag veröffentlichte „Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus“, sei maximal bis zum 6. Mai gültig, werde aber bis dahin angepasst, schon allein um die bereits verabredeten Lockerungen im Bereich der Friseure und in Bezug auf die Schule (Start weiterer Jahrgänge) umzusetzen. Dann werde auch die Öffnung der Friseure zum 4. Mai in der Verordnung auftauchen.
Sportstätten und Geisterspiele
Das Land Niedersachsen hat sich auch zu Sportanlagen geäußert: es will Sportstätten für den Freizeitsport ab Anfang Mai wieder öffnen. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Verlauf der Corona-Pandemie weiter positiv entwickelt. Eine entsprechende Empfehlung hat Sportminister Pistorius heute mit seinen Amtskolleginnen und Amtskollegen abgestimmt. Damit sollen auch Freizeit- und Amateursportler wieder auf öffentlichen und privaten Sportanlagen trainieren können. „Aber auch hier“, so Pistorius, „müssen die geltenden Abstands- und Hygienevorschriften konsequent eingehalten werden“. Umkleideräume und gastronomische Bereiche bleiben weiterhin geschlossen. Auch Wettkämpfe mit Zuschauerinnen und Zuschauern wird es vorerst nicht geben. Sogenannte Geisterspiele könnten seiner Ansicht nach ab Ende Mai stattfinden, sofern die strengen medizinischen Konzepte gewährleistet werden, so Minister Pistorius. Es ist zu erwarten, dass die Frage der Geisterspiele und die Öffnung der Freizeit-Sportanlagen bei der nächsten Bund-Länder-Konferenz mit Bundeskanzlerin Merkel und den Länderchefinnen und Länderchefs am 30. April thematisiert werden.
Infektionszahlen in Niedersachsen, Stand: 21.04.2020
Es gibt derzeit 9275 bestätigte Covid-19-Fälle (+125 im Vergleich zum Vortag) in Niedersachsen. 331 Menschen, die mit dem Virus infiziert waren, sind verstorben.
In niedersächsischen Kliniken werden derzeit 993 mit dem Virus infizierte Patientinnen und Patienten behandelt: Davon liegen 757 Erwachsene und ein Kind auf Normalstationen, 235 Erwachsene benötigen intensivmedizinische Behandlung. Auf den Intensivstationen müssen 165 Erwachsene beatmet werden, davon neun auf ECMO-Plätzen.
Geschätzte Zahl der Genesenen*: 5761 (62,1% der bislang gemeldeten laborbestätigten Fälle)
*Die Tatsache, ob jemand von einer gemeldeten Infektionserkrankung genesen ist, kann nicht aus den Meldedaten ausgelesen werden. Es ist allerdings möglich, anhand der folgenden Kriterien eine Schätzung abzugeben: Meldedatum > 14 Tage, hospitalisiert: nein, Lungenentzündung: nein, verstorben: nein.
Land empfiehlt das Tragen von Masken
Niedersachsen empfiehlt das Tragen von so genannten Alltagsmasken beim Einkaufen und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs, also in Bussen und Bahnen. Auf dieses Vorgehen haben sich Bund und Länder gemeinsam verständigt. Auf die Einführung einer Tragepflicht wurde dabei noch verzichtet. Die Alltagsmasken sind derzeit noch nicht überall in ausreichenden Mengen verfügbar.
Allerdings darf die Alltagsmaske nicht als alleiniges Schutzmittel angesehen werden: die Maske schützt nicht vor den Viren fremder Menschen, sondern sie sorgt dafür, dass der Träger der Maske weniger von seinen eigenen Viren verbreitet, das sollte immer beachtet werden. Auch wer eine Mundnasenschutzmaske trägt, sollte sich nicht in gefährliche Situationen begeben und unbedingt die Abstands- und Hygieneregeln einhalten – dies ist immer noch der beste Schutz. Darüber hinaus müssen die Masken richtig getragen und gereinigt werden, andernfalls können sie das Infektionsrisiko sogar erhöhen.
Dringend beachtet werden sollte: professionelle Mund-Nasen-Schutzmasken müssen vor allem den Beschäftigten im Gesundheitswesen und der Altenpflege vorbehalten bleiben und sollten deshalb nicht als Alltagsmaske von Bürgerinnen und Bürgern verwendet werden.

