Geschrieben von PM / ski am 24. Mai 2020
Die neuen Corona-Regeln in Niedersachsen
Hotels, Spielhallen, Fitnessstudios: was ab Montag wieder möglich ist
Das stabil niedrige Corona-Infektionsgeschehen ermöglicht weitere Öffnungsschritte in Niedersachsen ab Montag, so die niedersächsische Landesregierung. Die „Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ wurde entsprechend geändert. Die wichtigsten Neuerungen in Kürze:
Tourismus
Mit der ab dem 25. Mai geltenden Verordnung weitet die Landesregierung die bereits seit dem 6. Mai geltenden Lockerungen für den Tourismus weiter aus. Nach Ferienwohnungen und -häusern sowie Campingplätzen können nun auch Hotels und Pensionen wieder für Gäste öffnen. Zusätzlich wird die bisherige Beschränkung, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze zu 50 Prozent zu belegen, auf 60 Prozent hochgesetzt. Diese gilt dementsprechend auch für die Auslastung der niedersächsischen Hotels. Eine Wiederbelegungsfrist wie sie für Ferienwohnungen und -häuser gilt, wird es für Hotels nicht geben. Eine weitere gute Nachricht gibt es für den Tourismus in Niedersachsen: Sowohl Schifffahrten zu touristischen Zwecken als auch Kutschfahrten und kleine Stadtführungen mit bis zu zehn Personen können unter den geltenden Hygieneauflagen wieder stattfinden. Auch Seilbahnen dürfen wieder öffnen, wenn sie zunächst erst einmal 50 Prozent der Fahrgäste befördern.
Auch Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen dürfen unter Hygieneauflagen wieder öffnen.
Kinderbetreuung / Notgruppen
Tagespflegepersonen können ab Montag mit den von ihnen betreuten Kindern Spielplätze besuchen. Das gilt auch, wenn die Kinder aus unterschiedlichen Haushalten kommen. Bisher war das durch das allgemeine Kontaktverbot mit der Ausnahme für Personen aus einem Haushalt nicht möglich.
Sportausübung
Unter folgenden Voraussetzungen soll die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen wieder möglich sein:
Die Sportausübung muss kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgen.
Ein Abstand von mindestens 2 Metern muss eingehalten werden.
Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen müssen auch in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte durchgeführt werden.
Die Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume – ausgenommen Toiletten – müssen geschlossen bleiben
Warteschlangen beim Zutritt zur Sportanlage sind zu vermeiden.
Zuschauerinnen und Zuschauer sind nach wie vor ausgeschlossen.
Wettkämpfe werden möglich sein, wenn diese die Voraussetzungen konsequent und uneingeschränkt einhalten. Dies werden nach wie vor die Individual- und Einzelsportarten besser können. Vor der Ausrichtung des Wettkampfes sollte aber immer ein Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt aufgenommen werden, um mögliche Fragestellungen zu klären und das weitere Vorgehen zu besprechen.
Schule
Nach und nach kehren weitere Jahrgänge zurück in die Schulen: Am Montag, 25. Mai, nehmen die 11. Klassen der allgemein bildenden Schulen sowie die Klassen 5 bis 9 an den Förderschulen „Geistige Entwicklung“ ihren Präsenzunterricht wieder auf. Auch weitere Klassen und Fachstufen an den berufsbildenden Schulen kommen zurück in die Schule.
Nach den Pfingstferien am 3. Juni sollen dann die Jahrgänge 7 und 8 an ihre jeweiligen Schulen zurückkehren, ebenso die zweiten Klassen an den Grundschulen. Weitere zwei Wochen später – am 15. Juni – folgen nach bisherigem Plan die Klassen 5 und 6 sowie die Erstklässler. Mitte Juni sind dann – bei gleichbleibend niedrigen Infektionszahlen – voraussichtlich alle Schuljahrgänge der allgemein bildenden Schulen wieder zurück in der Schule.
Soziales
Aufgrund der notwendigen Schutzmaßnahmen konnten bislang viele Leistungen und Angebote nicht oder nur eingeschränkt bspw. per Telefon- oder Videoberatung erbracht werden. Ab kommenden Montag können Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Tagesförderstätten wieder bis zur Hälfte der Plätze öffnen.
Einrichtungen der Tagespflege für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen können mit einem entsprechenden Hygienekonzept ab Montag wieder maximal die Hälfte der vereinbarten Plätze belegen.
Darüber hinaus können Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Jugendbildungsstätten und vergleichbare Einrichtungen wieder Einzelpersonen und Familien beherbergen und bis zu 60 Prozent ihrer Betten gleichzeitig vermieten. Gruppenveranstaltungen und -angebote sowie die Aufnahme von Gruppen bleiben vorerst untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind die Heimvolkshochschulen.
Weiter können soziale Hilfen, Beratungsangebote und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe wieder öffnen. Ebenso können einzelne Personen oder Personen eines Hausstandes wieder soziale, pädagogische und psychologische Beratungsstellen aufsuchen. Das sind zum Beispiel Beratungsstellenstellen für Senioren, Pflege, Familien, Wohnungs- und Obdachlose. Dazu gehören weiter Erziehungsberatungsstellen, Angebote der Migrationsberatung, Gewaltberatung, Lebensberatung, Drogenberatung, Suchtberatung und Anerkennungsberatung. Ebenfalls zum 25. Mai können offene, gruppenbezogene und gemeinwesenorientierte Angebote der Kinder- und Jugendhilfe bis zu 10 Personen, einschließlich der Aufsichtspersonen, öffnen.
