Geschrieben von PM Landkreis Göttingen am 04. Juni 2020
Kfz-Zulassungsstellen weiten Terminvergabe aus
Bearbeitungsstau soll abgebaut werden
Die Kreisverwaltung teilt mit, dass sie die Erreichbarkeit für Bürgerinnen und Bürger künftig wieder ausweiten möchte. Für die Kfz-Zulassungsstellen wurde aufgrund der großen Nachfrage ein gesondertes, zweistufiges Konzept entwickelt. In der ersten Stufe wird über einen größeren Zeitrahmen für Terminvergaben der Bearbeitungsstau abgebaut, der aufgrund der Corona-Beschränkungen entstanden ist: Im Vergleich zu den vormals üblichen Servicezeiten beträgt die Erweiterung 15 Prozent, gegenüber den im Corona-Geschehen zuletzt möglichen Zeiten um mehr als 50 Prozent. In der zweiten Stufe öffnen sich die Kfz-Zulassungsstellen an allen Standorten wieder für den regulären Publikumsverkehr.
Start für Stufe eins, die Erweiterung der Terminvergaben, war der 26.05.2020. Termine sind nun möglich wie folgt:
an den Standorten Osterode am Harz und Göttingen
vormittags – Montag bis Freitag , 08:00-12:00 Uhr,
nachmittags – Montag und Dienstag, 13:00 bis 16:00 Uhr,
Mittwoch, 13:00 bis 14:30 Uhr und
Donnerstag, 13:00 bis 17:00 Uhr;
an den Standorten Hann. Münden und Duderstadt
vormittags – Montag bis Freitag, 08:00-12:00 Uhr,
nachmittags – Montag und Dienstag, 13:00 bis 15:00 Uhr und
Donnerstag, 13:00 bis 16:00 Uhr.
Für Terminvereinbarungen wird eigens zusätzliches Personal eingesetzt. Die Standorte sind erreichbar wie folgt:
Osterode am Harz, Telefon 05522 960-4460,
Göttingen Telefon 0551 525-9110,
Hann. Münden Telefon 0551 525-3450,
Duderstadt: Telefon 05527 997 293 400,
sowie per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Für dieses erweiterte Serviceangebot bei unvermindertem Infektionsschutz sind nun die technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen. Unter anderem sind die Einlasswege geändert. Dies wird vor Ort per Ablaufbeschilderung verdeutlicht. An den Standorten Osterode am Harz und Göttingen und findet ein Einlassmanagement durch gesondertes Personal statt. Für Großkunden wie Autohäuser und Zulassungsservice gibt es zudem zusätzliche Regelungen.
Der Übergang zur Stufe zwei, regulärer Publikumsverkehr, erfolgt sobald Termine wieder innerhalb eines Zeitraums von maximal drei Werktagen nach Anfrage vergeben werden können. Das wird voraussichtlich innerhalb eines Monats erreicht. Der konkrete Zeitpunkt wird rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.
Das stufenweise Vorgehen ist erforderlich, um einen ungeregelten Andrang bei zu großer Nachfrage zu vermeiden, so der Landkreis.
