Geschrieben von PM Landkreis Göttingen am 30. August 2020
Geld für Schulbedarf: Wer hat Anspruch, wie wird es beantragt?
Der Landkreis informiert über das Bildungs- und Teilhabepaket - mehrsprachig und auch per Erklärvideo
Wenn das Schuljahr wieder anfängt, müssen Eltern erst einmal ganz tief für Bücher, Arbeitsmaterial, Schreibzeug und Co. in die Tasche greifen. Die Jobcenter weisen darauf hin, dass im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes Leistungen für Schulbedarf beantragt werden können. Personen, die Sozialleistungen nach dem SGB II und XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, bekommen die Leistungen automatisch. Familien oder Alleinerziehende, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können die Leistungen formlos bei den Jobcentern von Stadt und Landkreis Göttingen beantragen.
Bei Fragen zu den Leistungen und zur Umsetzung steht die Netzwerkstelle BUT (Bildung und Teilhabe) per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gern zur Verfügung. Nähere Informationen gibt es auch auf der Internetseite des Landkreis Göttingen www.landkreisgoettingen.de/Bildungspaket
Damit noch mehr Kinder und Jugendliche von den Bildungs- und Teilhabeleistungen profitieren können, hat der Landkreis ein Video mit den wichtigsten Informationen veröffentlicht. Außerdem steht ein Erklär-Video mit allgemeinen Informationen zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II bereit. Beide Videos stehen auf dem YouTube-Kanal „Kommunales Jobcenter Landkreis Göttingen“ jeweils in Deutsch, Englisch oder Arabisch zur Verfügung.
