.

Diese Webseite verwendet Cookies. Mit der weiteren Nutzung von LauterNEUES erklären Sie sich damit einverstanden.

Mittwoch, 21. Oktober 2026
Login



Geschrieben von PM/ski am 02. November 2020

Aktuell

Maskenpflicht jetzt auch in Herzberg, Osterode und weiteren Gemeinden

Das Göttinger Gesundheitsamt hat seine Allgemeinverfügung um fünf weitere Gemeinden ergänzt

Herzberg am Harz. Foto: Thomas Binder, Lizenz CC BY SA 4.0
Herzberg am Harz. Foto: Thomas Binder, Lizenz CC BY SA 4.0

Auf dem Bad Lauterberger Boulevard, also dem Teil der Hauptstraße grob zwischen Tequila Lounge und Schwickert, gilt sie schon: die Maskenpflicht. Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen hat nun seine Allgemeinverfügung zum Schutz vor dem Corona-Virus noch ergänzt. In fünf weiteren Städten und Gemeinden werden Bereiche ausgewiesen, in denen die Maskenpflicht gilt, sobald der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen bestimmte Marken überschreitet.

Auch Maskenpflicht auf dem Traumspielplatz

Neben den Städten Göttingen und Bad Lauterberg im Harz sind nun zusätzlich die Städte Osterode am Harz, Hann. Münden, Duderstadt und Herzberg am Harz sowie die Gemeinde Seeburg in der Samtgemeinde Radolfshausen von der Allgemeinverfügung erfasst. Neu ist auch, dass auch auf dem Bad Lauterberger "Traumspielplatz" im Kurpark Maskenpflicht herrscht.

 Damit wird die aktuelle Corona-Landesverordnung konkretisiert. In den festgelegten Bereichen soll ab einem Inzidenzwert von 35 eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit getragen werden; sobald der Inzidenzwert von 50 erreicht ist, muss die Maske getragen werden. Maßgeblich ist der im Lagebericht des Landes für den Landkreis Göttingen ausgewiesene Inzidenzwert; dieser liegt am heutigen Montag bei 65,0.

 

Unverändert ist die Maskenpflicht bereits festgelegt für die Stadt Göttingen für die Innenstadt und die Wallanlagen einschließlich des Albaniplatzes; für die Stadt Bad Lauterberg im Harz für die Innenstadt auf dem sogenannten Boulevard. Neu hinzu kommen folgende Bereiche:

 ·         in der Stadt Osterode am Harz die Innenstadt;

·         in der Stadt Hann. Münden die Innenstadt sowie Tanzwerder und Doktorwerder;

·         in der Stadt Duderstadt der Bereich innerhalb des Walls;

·         in der Stadt Herzberg am Harz die Fußgängerzone;

·         in der Gemeinde Seeburg der „Traumspielplatz“ sowie der "Traumspielplatz" in Bad Lauterberg.

Die entsprechende Allgemeinverfügung ist veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 72 und im Amtsblatt der Stadt Göttingen Nr. 48. Sie tritt am morgigen Dienstag in Kraft. Beigefügt sind detaillierte Karten, auf denen die betroffenen Bereiche markiert sind.

 

Bildlizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/


.................................................................................................................................................

Bild der Woche