Geschrieben von PM Landkreis Göttingen am 30. November 2020
Corona-Pandemie: Neue Landesverordnung erweitert Maskenpflicht
Tragen nun innerhalb eines festgelegten Zeitraums beschlossen
Ab dem morgigen Dienstag, 01.12.2020, werden Änderungen der Corona-Landesverordnung wirksam. Eine wesentliche Neuerung ist die Ausweitung der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an allen Örtlichkeiten unter freiem Himmel, an denen sich viele Menschen bewegen und das Infektionsrisiko dadurch erhöht ist.
In der bisherigen Verordnung war diese Pflicht bereits enthalten, war jedoch an das Überschreiten bestimmter Marken des Inzidenzwertes (35 bzw. 50) gekoppelt. Das entfällt, damit gilt die Alltagsmaskenpflicht jetzt unabhängig vom Inzidenzwert überall dort, wo Menschen sich auf engem Raum, zum Beispiel in Fußgängerzonen, aufhalten. Damit diese Örtlichkeiten klar erkennbar sind, werden sie per Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes festgelegt und ein konkreter Zeitraum benannt.
Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen greift dabei auf die Erfahrungen des vergangenen Monats zurück. Es weist die bereits bekannten Gebiete aus, in denen schon bisher bei Überschreiten des Inzidenzwertes eine Maskenpflicht galt. Hier ist nun unabhängig vom Inzidenzwert, dafür innerhalb eines festgelegten Zeitraums immer eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt
in der Stadt Göttingen
für die Innenstadt innerhalb und auf der Wallanlage einschließlich des Albani-Parkplatzes,
montags bis samstags in der Zeit von 08:00 bis 19:00 Uhr;
in der Stadt Bad Lauterberg im Harz
für die Innenstadt auf dem sogenannten Boulevard (auf der Hauptstraße) und für den „Traumspielplatz“ im Kurpark,
täglich in der Zeit von 08:00 bis 19:00 Uhr;
in der Stadt Osterode am Harz
im Bereich des sogenannten Innenstadtrings (Altstadt zwischen Dörgestraße, Kaiserplatz, Neustädter Tor, Spritzenhausplatz, Obere Neustadt, Jacobitorstraße, Im Badegarten, Hoelemannpromenade, Eisensteinstraße und Königsplatz) sowie im Kurpark;
montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 16:00 Uhr;
in der Stadt Hann. Münden
für die Innenstadt sowie für Tanzwerder und Doktorwerder,
montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 17:00 Uhr;
in der Stadt Duderstadt
innerhalb der Wallanlagen
montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr;
in der Stadt Herzberg am Harz
für die als Fußgängerzone gekennzeichneten Bereiche (insbesondere Hauptstraße und Marktplatz sowie anschließende Bereiche),
montags bis freitags in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr;
in der Gemeinde Seeburg (Samtgemeinde Radolfhausen)
für den „Traumspielplatz“
täglich in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr.
