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Geschrieben von PM Landkreis Göttingen am 12. Dezember 2020

Aktuell

Corona-Update: Inzidenzwert steigt auf 62,6

318 Menschen sind akut infiziert - 50 neue Infektionen seit gestern

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318 Menschen im Landkreis Göttingen sind akut mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert. Der Inzidenzwert liegt laut maßgeblichem Lagebericht des Landes heute bei 62,6. Die Gesamtzahl bislang bestätigter Covid-19 Fälle im Landkreis Göttingen steigt auf 2.962. Das bedeutet, es sind 50 Neuinfektionen innerhalb eines Tages gemeldet worden.

Von den bislang Infizierten gelten 2.545 Personen als von der Infektion genesen, 99 Menschen sind in Verbindung mit Covid-19 gestorben.
Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens gelten die Maßnahmen der Corona-Landesverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Sie enthält unter anderem die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an allen Örtlichkeiten unter freiem Himmel, an denen sich viele Menschen auf engem Raum aufhalten. Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen hat die entsprechenden Bereiche sowie die Zeiträume für die Maskenpflicht per Allgemeinverfügung konkret festgelegt. Diese ist veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 81 und im Amtsblatt der Stadt Göttingen Nr. 57.


Lage in Städten und Gemeinden (Gesamtzahl Fälle / akut Infizierte):


Flecken Adelebsen (31 / 6)
Gemeinde Bad Grund (Harz) (80 / 4)
Stadt Bad Lauterberg im Harz (130 / 8)
Stadt Bad Sachsa (108 / 2)
Flecken Bovenden (54 / 4)
Samtgemeinde Dransfeld (35 / 4)
Stadt Duderstadt (240 / 33)
Gemeinde Friedland (79 / 6)
Samtgemeinde Gieboldehausen (102 / 14)
Gemeinde Gleichen (58 / 6)
Stadt Göttingen (1000 / 91)
Stadt Hann. Münden (281 / 66)
Samtgemeinde Hattorf am Harz (92 / 3)
Stadt Herzberg am Harz (298 / 4)
Stadt Osterode am Harz (179 / 14)
Samtgemeinde Radolfshausen (20 / 1)
Gemeinde Rosdorf (89 / 6)
Gemeinde Staufenberg (41 / 7)
Gemeinde Walkenried (45 / 39)


Erläuterungen zum Inzidenzwert


Der Inzidenzwert ist ein Kennwert für Regelungen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Demnach werden automatisch bei Überschreiten bestimmter Marken verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen wirksam, beispielsweise für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder für den Schulbetrieb.
Es gilt ausschließlich der im Lagebericht des Landes veröffentlichte Inzidenzwert; er wird ab dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung wirksam. Dieser Inzidenzwert für den Landkreis Göttingen ist entscheidend für alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet.
Berechnet wird der Inzidenzwert durch die Summe der bestätigten Neuinfektionen während vergan-genen sieben Tage; diese wird ins Verhältnis zu 100.000 Einwohner*innen gesetzt. Für den Landkreis Göttingen mit seinen 328.000 Einwohner*innen ist beispielsweise die 50er-Marke bei 164 Neuinfektionen innerhalb einer Woche erreicht.


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