Geschrieben von PM Landkreis Göttingen am 24. Januar 2021
Corona-Update: 489 Menschen sind aktuell mit dem Corona-Virus infiziert
Landrat Reuter setzt sich für Kostenübernahme bei Maskenpflicht für Leistungsbezieher ein
489 Menschen in Stadt und Landkreis Göttingen sind aktuell mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert. Der Inzidenzwert liegt laut maßgeblichem Lagebericht des Landes heute bei 63,8. Die Gesamtzahl bislang bestätigter Covid-19 Fälle im Landkreis Göttingen steigt auf 4.709. Davon gelten 4.069 Personen als von der Infektion genesen, 151 Menschen sind in Verbindung mit Covid-19 gestorben.
Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens gelten die Maßnahmen der Corona-Landesverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Sie enthält unter anderem die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an allen Örtlichkeiten unter freiem Himmel, an denen sich viele Menschen auf engem Raum aufhalten. Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen hat Bereiche sowie Zeiträume für die Maskenpflicht per Allgemeinverfügung festgelegt. Diese ist veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 83 und im Amtsblatt der Stadt Göttingen Nr. 58.
Lage in Städten und Gemeinden (Gesamtzahl Fälle / aktuell Infizierte)
Flecken Adelebsen (72 / 6)
Gemeinde Bad Grund (Harz) (87 / 6)
Stadt Bad Lauterberg im Harz (175 / 21)
Stadt Bad Sachsa (127 / 6)
Flecken Bovenden (106 / 12)
Samtgemeinde Dransfeld (68 / 7)
Stadt Duderstadt (631 / 82)
Gemeinde Friedland (93 / 3)
Samtgemeinde Gieboldehausen (236 / 64)
Gemeinde Gleichen (90 / 4)
Stadt Göttingen (1.517 / 144)
Stadt Hann. Münden (487 / 34)
Samtgemeinde Hattorf am Harz (106 / 6)
Stadt Herzberg am Harz (342 / 17)
Stadt Osterode am Harz (230 / 10)
Samtgemeinde Radolfshausen (64 /22)
Gemeinde Rosdorf (127 / 13)
Gemeinde Staufenberg (90 / 9)
Gemeinde Walkenried (61 / 23)
Landrat Reuter setzt sich für Kostenübernahme bei Maskenpflicht ein
Die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erforderlichen Maßnahmen haben auch finanzielle Folgen. Bei der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungsspitzen der Länder am 19.01.2021 wurde eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken in Geschäften und öffentlichem Personennahverkehr beschlossen. Das sei insbesondere für Menschen, die staatliche Leistungen zur Existenzsicherung beziehen, eine Belastung, sagt Landrat Bernhard Reuter. „Ich halte es für notwendig, dass die Folgen sozialpolitisch abgemildert werden“, erklärt er in einem Schreiben an Niedersachsens Sozialministerin Dr. Carola Reimann.
Die günstigsten Einmalmasken kosteten zirka 40 Cent; damit würden pro Person und Monat Kosten von bis zu zwölf Euro entstehen, die aus dem Regelsatz zu zahlen seien, führt Landrat Reuter aus. Er bittet die Sozialministerin, dass über eine Härtefall-Regelung zehn Euro monatlich vom Jobcenter übernommen werden können, solange die Pflicht zum Tragen medizinischer Schutzmasken besteht.
Verwaltungsaufwand könne vermieden werden, wenn der Betrag maschinell angewiesen und mit automatisiertem Änderungsbescheid ausgezahlt werde, schlägt der Landrat vor. Damit keine zeitliche Verzögerung entsteht, ging der Brief, der Anfang kommender Woche per Post verschickt wird, dem Ministerium vorab elektronisch zu. „Für eine kurzfristige Antwort wäre ich Ihnen und der Rechtsaufsicht des Landes dankbar“, schließt Landrat Reuter.
