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Mittwoch, 21. Oktober 2026
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Geschrieben von PM Landkreis Göttingen am 22. März 2021
Aktuell

Corona-Update: Inzidenzwert für den Landkreis heute 36,2

Heute keine aktualisierten Zahlen

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Aktuell sind bei 234 Menschen im Landkreis Göttingen Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus bekannt. Der Inzidenzwert liegt laut maßgeblichem Lagebericht des Landes heute bei 36,2. Die Gesamtzahl bislang bestätigter Covid-19 Fälle im Landkreis Göttingen beträgt 5.887. Davon gelten 5.442 Personen als von der Infektion genesen, 211 Menschen sind in Verbindung mit Covid-19 gestorben. Achtung; lediglich der Inzidenzwert spiegelt die aktuellen Zahlen von Montag, 22.03.21 wider. Die restlichen Zahlen stammen noch vom Vortag. Für die Werte der einzelnen Gemeinden stellt das Gesundheitsamt noch keine aktualisierten Zahlen zur Verfügung (die Werte vom Sonntag finden Sie hier).

 

An Sonntagen melden die meisten Labore keine Ergebnisse der Auswertungen von Corona-Tests. Da das Team im Gesundheitsamt seit einem Jahr sieben Tage die Woche im Einsatz ist, gibt es dort zur Entlastung aktuell keinen Sonntagsdienst mehr. Das Landesgesundheitsamt dennoch ermittelt täglich einen Inzidenzwert für den Landkreis Göttingen, die Fallzahlen werden daher am Montag nochmals mit dem tagesaktuellen, gültigen Inzidenzwert veröffentlicht.

 

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten die Maßnahmen der Corona-Landesverordnung. Dazu gehört die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an allen Örtlichkeiten unter freiem Himmel, an denen sich viele Menschen auf engem Raum aufhalten. Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen hat Bereiche sowie Zeiträume für eine Maskenpflicht per Allgemeinverfügung festgelegt. Diese sind veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 83 und im Amtsblatt der Stadt Göttingen Nr. 58 (jeweils aus dem Jahr 2020).

Zudem gelten Kontaktbeschränkungen; grundsätzlich sind Zusammenkünfte nur mit maximal fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten zulässig. Die Landesverordnung lässt Lockerungen zu: Solange der Inzidenzwert die 35 nicht überschreitet, sind Treffen von bis zu zehn Personen aus höchstens drei Haushalten möglich. Dabei werden Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht eingerechnet, nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Im Landkreis Göttingen gibt es die erforderliche Allgemeinverfügung, diese Lockerung zu nutzen (Amtsblatt N. 14 bzw. Nr. 7 aus 2021), entsprechend ist auf den täglichen Inzidenzwert zu achten.


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