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Geschrieben von ski am 01. April 2021

Aktuell

Nach den Osterferien werden die Selbsttests an den Schulen zur Pflicht

Präsenzpflicht wird aufgehoben

Negativer Test: ohne diesen ist nach den Osterferien kein Besuch des Präsenzunterrichts möglich
Negativer Test: ohne diesen ist nach den Osterferien kein Besuch des Präsenzunterrichts möglich
Mit solchen Testkits sollen sich die Schülerinnen und Schüler selbst vor Unterrichtsbeginn testen
Mit solchen Testkits sollen sich die Schülerinnen und Schüler selbst vor Unterrichtsbeginn testen

Die erste Ferienwoche ist noch nicht vorbei, da hat das niedersächsische Kultusministerium angesichts stark steigender Infektionszahlen schon wieder neue Vorschriften erlassen. Demnach führt das Land Niedersachsen in allen Schulen eine Testpflicht ein. Ab der ersten Schulwoche nach den Ferien – also beginnend mit dem 12. April 2021 – sollen alle Schülerinnen, Schüler sowie Beschäftigten in den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sich selbst zweimal pro Woche testen. Die Tests sind verpflichtend und werden zu Hause durchgeführt, und zwar an Präsenztagen, vor dem Unterricht. (Derzeit befinden sich die Schulen im Szenario B, also im Wechselmodell von Präsenz- und Distanzunterricht).

Zweimal pro Woche, an den von der Schule genannten Tagen

Ohne ein negatives Ergebnis am Morgen können Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teilnehmen. Zugleich wird die Präsenzpflicht aufgehoben, teilt Kultusminister Grant Hendrik Tonne mit. Die benötigten Test-Kits erhalten die Schülerinnen und Schüler in der Schule und nehmen sie für den Einsatz mit nach Hause. Die Test-Kits dürfen nur zu diesem Zweck an den von der Schule vorgegebenen Tagen (z. B. Montag und Mittwoch) verwendet werden.

Die Erziehungsberechtigten müssen das negative Testergebnis (analog oder digital) schriftlich am Testtag bestätigen. Schulen können darüber hinaus auch die Vorlage des benutzten Testkits verlangen. Ansonsten sei eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Zu Hause versäumte Tests können ausnahmsweise in der Schule nachgeholt werden – die Schulen stellen für diese Nachtests dort einen geeigneten Raum und Aufsichtspersonal zur Verfügung, so lautet die Anweisung des Ministeriums. Aber auch hier testen sich die Schülerinnen und Schüler selbst.

Und was, wenn der Schnelltest positiv ist?

Bei einem positiven Testergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt oder einem Testzentrum auf, um einen PCR-Test zu veranlassen. Die Schule informiert das Gesundheitsamt. Bei einem Positivtest in der Schule muss die Schülerin oder der Schüler unverzüglich nach Hause fahren oder abgeholt werden, so lautet die Mitteilung des Kultusministeriums. „Bis zur endgültigen Klärung durch einen PCR-Test darf die Schülerin oder der Schüler die Wohnung nicht verlassen (Ausnahme: Besuch des Arztes bzw. Testzentrums) und auch keinen Besuch von Personen aus anderen Haushalten empfangen.Bei einem positiven Testergebnis zu Hause darf die Schülerin oder der Schüler die Schule nicht besuchen. Die Schule muss umgehend informiert werden, von dort wird dann auch das zuständige Gesundheitsamt informiert“, heißt es in einem Schreiben des Kultusministers an die Eltern.

Präsenzpflicht wird aufgehoben

Das verpflichtende Testen zu Hause führt zur Aufhebung der Präsenzpflicht in allen Schuljahrgängen: Erziehungsberechtigte können ihre Kinder ohne Angabe von Gründen vom Schulunterricht in Präsenz abmelden. Schülerinnen und Schüler, die auf Antrag von der Präsenzpflicht befreit sind oder nach einem Positivtest zu Hause bleiben müssen, gehen in den Distanzunterricht und bekommen geeignetes Arbeitsmaterial zur Verfügung gestellt.

 Mehr Informationen gibt es auf der Seite des Niedersächsischen Kultusministeriums


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