Geschrieben von PM Landkreis Göttingen am 11. Mai 2021
Corona-Update: Inzidenzwert für den Landkreis liegt bei 64,4
In Bad Lauterberg aktuell 30 Infizierte - Ausgangssperre in Hann. Münden wird nicht verlängert
Der Landkreis Göttingen gibt die aktuellen Corona-Fallzahlen bekannt: Bei 562 Menschen im Landkreis Göttingen sind aktuell Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus bestätigt. Der für den Landkreis Göttingen heute gültige Inzidenzwert laut Lagebericht des Robert-Koch-Instituts liegt bei 64,4. Die Gesamtzahl der seit Pandemiebeginn bestätigten Covid-19 Fälle im Landkreis Göttingen beträgt 7.679. Davon gelten 6.869 Personen als wieder von der Infektion genesen. Es gab zwei weitere Todesfälle - 248 Menschen sind damit in Verbindung mit Covid-19 gestorben.
Ausgangssperre in Hann. Münden wird nicht verlängert
Die Ausgangssperre in Hann. Münden wird nicht verlängert. Darauf haben sich die Corona-Einsatzstäbe von Stadt und Landkreises Göttingen heute (11. Mai 2021) verständigt. Grund ist, dass sich die Fallzahlen der Corona-Infektionen in Hann. Münden seit der Ausgangssperre, die am 5. Mai 2021 erlassen wurde, rückläufig entwickelt haben.
Wie bereits beim Erlass der entsprechenden Verfügung angekündigt, hat das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen die Situation vor Ort intensiv beobachtet, um etwaige Rückschlüsse für eine Verlängerung oder weitere Maßnahmen zu ziehen. Mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen gibt es derzeit keinen Anhaltspunkt, die einschneidende Maßnahme der Ausgangssperre zu verlängern. Die Ausgangsperre tritt damit wie verkündet am morgigen Mittwoch, 12. Mai 2021, um 5 Uhr außer Kraft. Mit Blick auf das anstehende lange Wochenende wird dringend an die Bevölkerung appelliert, sich weiterhin an die geltenden Kontaktbeschränkungen und die AHA-Regeln zu halten.
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sind im Infektionsschutzgesetz des Bundes und in der Corona-Landesverordnung geregelt. Darauf aufbauend verfügt das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen lokale Regelungen (Allgemeinverfügungen), um gezielt auf Infektionsgeschehen zu regieren bzw. Infektionsrisiken zu reduzieren.
Lage in den Gemeinden (Gesamtzahl Fälle / aktuell Infizierte / Inzidenz):
Flecken Adelebsen (102 / 7 / 47,6)
Gemeinde Bad Grund (Harz) (127 / 4 / 12,2)
Stadt Bad Lauterberg im Harz (281 / 30 / 107)
Stadt Bad Sachsa (234 / 20 / 122,2)
Flecken Bovenden (184 / 20 / 66,1)
Samtgemeinde Dransfeld (165 / 26 / 128,3)
Stadt Duderstadt (1.022 / 37 / 63,9)
Gemeinde Friedland (152 / 9 / 0)
Samtgemeinde Gieboldehausen (420 / 25 / 59,1)
Gemeinde Gleichen (143 / 11 / 33,9)
Stadt Göttingen (2.371 / 148 / 41,2)
Stadt Hann. Münden (847 / 125 / 228,4)
Samtgemeinde Hattorf am Harz (172 / 9 / 55,5)
Stadt Herzberg am Harz (434 / 15 / 15,5)
Stadt Osterode am Harz (392 / 20 / 37)
Samtgemeinde Radolfshausen (133 / 1 / 0)
Gemeinde Rosdorf (215 / 16 / 33,7)
Gemeinde Staufenberg (169 / 25 / 167,2)
Gemeinde Walkenried (116 / 14 / 69,1)
Erläuterungen zu den Daten
Gesamtzahl Fälle
Die Zahl aller durch einen Laborbefund bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Göttingen wird registriert. Der erste Fall wurde am 11.03.2020 festgestellten, seitdem wird jeder weitere Fall fortlaufend in der Statistik erfasst. Gezählt werden die Infektionen von Personen, die in den Gemeinden des Landkreises Göttingen leben bzw. hier gemeldet sind.
Aktuell Infizierte
Wer nach einer Coronavirus-Infektion an der Lungenkrankheit Covid-19 erkrankt ist, oder sich erst kürzlich infiziert hat, kann andere Personen anstecken. Diese Personen gelten als aktuell infiziert. Sobald sie entweder nachweislich wieder gesund sind, oder die verordnete Quarantäne ohne Erkrankung absolviert haben, gelten sie als genesen und nicht mehr als aktuell infiziert. Auch Personen, die in Verbindung mit Covid-19 gestorben sind, zählen nicht zu dieser Gruppe.
Inzidenzwert
Die sogenannte 7-Tage-Inzidenz ist ein Kennwert, um die Zahl der Neuinfektionen verschiedener Regionen miteinander vergleichen zu können. Von Bedeutung ist die Inzidenz für Regelungen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes und der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Bei bestimmten Marken sind festgelegte Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen bzw. Ausnahmen möglich.
Dabei gilt ausschließlich der in der Gesamtübersicht des Robert-Koch-Instituts (RKI) täglich auf der Webseite www.rki.de/inzidenzen veröffentlichte Inzidenzwert für den Landkreis Göttingen und damit für alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet gleichermaßen. Die für einzelne Städte und Gemeinde ermittelten Inzidenzwerte spielen rechtlich keine Rolle. Die rechtliche Wirkung des Inzidenzwertes für den Landkreis setzt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der RKI-Webseite ein. Dies geschieht täglich gegen ca. 10:00 Uhr.
Berechnet wird der Inzidenzwert anhand der Summe bestätigter Neuinfektionen, die vom Gesundheitsamt während der vergangenen sieben Tage elektronisch erfasst wurden; diese wird ins Verhältnis zu 100.000 Einwohner*innen gesetzt (dabei gilt die Einwohner*innenzahl, die das Statistische Bundesamt mit Datenstand 31.12.2019 ausweist). Für den Landkreis Göttingen mit rd. 326.000 Einwohner*innen ist beispielsweise die 35er-Marke bei 114,1, und die 100er-Marke bei 326 Neuinfektionen innerhalb einer Woche erreicht. Weitere Informationen u. a. in den FAQ auf der Webseite des RKI: www.rki.de/covid-19-faq >> Fallzahlen und Meldungen >> Wie funktioniert der Meldeweg und welche Informationen zu den Erkrankten werden ans RKI übermittelt?
Weitere Informationen zum Thema Corona-Virus und zu den Impfzentren des Landkreises
Viele Informationen zu Covid-19 und zur Lage in der Stadt Göttingen und im Landkreis gibt es im Liveblog auf der Webseite der Stadt Göttingen. Auskünfte gibt es zudem beim Bürgertelefon unter 0551 7075-100. Es ist täglich erreichbar, montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr, am samstags und sonntags von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 15:00 bis 16:00 Uhr. Die Zentrale Corona-Hotline der niedersächsischen Landesregierung unter 0511 120-6000 ist erreichbar montags bis freitags von 08:00 bis 19:00 Uhr und samstags zwischen 10:00 und 17:00 Uhr.
Für Informationen und Erläuterungen rund um die Impfzentren des Landkreises Göttingen ist ein Infotelefon Impfzentren Landkreis Göttingen eingerichtet unter Telefon 0551 525-2000; es ist erreichbar montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr, freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr. Auch Kontaktaufnahme per E-Mail ist möglich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Für allgemeine Fragen zum Impfen und insbesondere für Fragen zur Terminvergabe ist die Impf-Hotline des Landes Niedersachsen geschaltet: 0800 99 88 665.
Beratung für Gewerbetreibende bietet die Wirtschaftsförderung Region Göttingen WRG Informationen auf ihrer Webseite an und ist für Fragen erreichbar: Telefon 0551 525-4980. Eine gesonderte Information für Selbstständige und Freiberufler ist auf der Webseite des Landkreises eingestellt.
Bei Fragen und Anregungen zum Familienalltag bietet die Kreisverwaltung eine Sprechstunde für Familien an: montags zwischen 10:00 und 12:00 Uhr sowie donnerstags von 15:00 bis 17:00 Uhr; Telefon 0551 525-2660 oder E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Es wird empfohlen, die kostenlose KATWARN-App von Landkreis und Stadt Göttingen für das Smartphone oder den Tablet-PC herunterzuladen. Hier werden wesentliche Nachrichten und Warnungen eingestellt. Sie steht im jeweiligen App-Store bereit.
