Geschrieben von ski/PM am 30. Mai 2021
Gastronomie, Feiern, Gottesdienste: was jetzt gelockert wird
Das Land hat die neue Corona-Verordnung veröffentlicht

Die Niedersächsische Landesregierung hat am Sonntagabend, 30. Mai 2021, endlich die erwartete neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Diese sieht weitreichende Lockerungen für Landkreise und kreisfreie Städte vor, solange der jeweilige Inzidenzwert fünf Werktage hintereinander unter 35 liegt (Sonn- und Feiertage zählen nicht mit). Das trifft auch im Landkreis Göttingen zu: hier lag der Inzidenzwert in den letzten maßgeblichen fünf Tagen unter 35. Damit treten die Lockerungen aus der neuen Corona-Verordnung im Landkreis Göttingen ab dem morgigen Montag, 31. Mai 2021, in Kraft. Die neue Verordnung ist hier nachzulesen. Eine Zusammenfassung der Neuregelungen kann man hier auf der Seite der Landesregierung finden.
Die wichtigsten Neuregelungen:
Gastronomie: innen und außen geöffnet, keine Testpflicht mehr
Der Innenbereich von Gastronomiebetrieben kann geöffnet werden. Bei einer Inzidenz über 50 bleibt es drinnen und draußen bei dem Testerfordernis, draußen muss allerdings keine Maske getragen werden. Auch zwischen 35 und 50 müssen Gäste im Innenbereich einer Gastronomie noch einen negativen Testnachweis vorzeigen (wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind). Im Außenbereich fällt die Testpflicht unter 50 weg, im Innenbereich unter 35. Für den Landkreis Göttingen bedeutet dies, derzeit keine Testpflicht mehr in der Gastronomie - weder innen noch außen .
Sport: Kontakt- und Mannschaftssport möglich
Breitensport wird neu geregelt. Während über einer Inzidenz von 50 Kontakt- und damit auch Mannschaftssport nur in Gruppen von bis zu 30 Kindern und Jugendlichen und auch nur draußen zulässig ist, dürfen bei Inzidenzen zwischen 35 und 50 auch Erwachsene wieder Kontakt- und damit auch Mannschaftssport drinnen wie draußen betreiben. Notwendig ist jedoch eine negative Testung der Erwachsenen (oder eine vollständige Impfung oder Genesung). Unter einer Inzidenz von 35 entfällt die Personenbegrenzung beim Kontaktsport. Kontaktfreier Sport in Gruppen ist mit Abstand bereits unterhalb der Inzidenz von 50 möglich.
Private Treffen
Unter einer Inzidenz von 50 dürfen sich bis zu 10 Personen aus bis zu drei Haushalten treffen, Kinder dieser Personen bis einschließlich 14 Jahre, vollständig geimpfte und genesene Personen werden bei den Kontaktbeschränkungen nicht mit eingerechnet. Kindergeburtstage sind wieder möglich mit bis zu 10 Kindern bis einschließlich 14 Jahren.
Gottesdienste und Veranstaltungen
Unter einer Inzidenz von unter 35 ist Gesang im Gottesdienst oder bei anderen religiösen Veranstaltungen wieder zulässig. Der gesamte Veranstaltungsbereich ist entsprechend dem Stufenplan geregelt worden. Dadurch sind unterhalb einer Inzidenz von 35 – mit Genehmigung – auch Großveranstaltungen wie Konzerte oder Zuschauer bei großen Sportveranstaltungen wieder möglich. Unterhalb einer Inzidenz von 50 können beispielsweise kleinere Sportvereine bereits bis zu 250 Zuschauer empfangen oder Musikveranstaltungen stattfinden. Bei Theatern und Kinos entfällt unterhalb der Inzidenz von 50 die bisherige Kapazitätsbeschränkung.