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Geschrieben von PM Landkreis Göttingen am 31. Mai 2021
Aktuell

Corona-Update: Inzidenzwert im Landkreis Göttingen liegt bei 22,1

Aktuell 250 Infizierte im Landkreis

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Bei 250 Menschen im Landkreis Göttingen sind aktuell Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus bestätigt. Der für das Kreisgebiet heute gültige Inzidenzwert laut Lagebericht des Robert-Koch-Instituts liegt bei 22,1. Die Gesamtzahl der seit Pandemiebeginn bestätigten Covid-19 Fälle im Landkreis Göttingen beträgt 8.011. Davon gelten 7.503 Personen als wieder von der Infektion genesen, 258 Menschen sind in Verbindung mit Covid-19 gestorben.

An Sonntagen melden die meisten Labore keine Ergebnisse der Auswertungen von Corona-Tests. Auch im Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen gibt es zur Entlastung aktuell keinen Sonntagsdienst. Das Robert-Koch-Institut ermittelt dennoch täglich einen Inzidenzwert für den Landkreis Göttingen; die Fallzahlen vom Vortag werden daher am heutigen Montag nochmals zusammen mit dem tagesaktuellen Inzidenzwert veröffentlicht.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sind im Infektionsschutzgesetz des Bundes und in der Corona-Landesverordnung geregelt. Darauf aufbauend verfügt das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen lokale Regelungen (Allgemeinverfügungen), um gezielt auf Infektionsgeschehen zu regieren bzw. Infektionsrisiken zu reduzieren. So ist aktuell festgestellt, dass der Inzidenzwert im Kreisgebiet an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen nicht mehr als 35 beträgt (veröffentlicht Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 30 und im Amtsblatt der Stadt Göttingen Nr. 19). Es gelten die entsprechenden Regelungen, solange der Inzidenzwert die Marke von 35 an drei aufeinander folgenden Werktagen nicht wieder überschreitet. Diese sind im Stufenplan 2.0 der Landesregierung beschrieben.

Eine weitere wesentliche Allgemeinverfügung konkretisiert die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Örtlichkeiten unter freiem Himmel, an denen sich viele Menschen auf engem Raum aufhalten, für das Kreisgebiet räumlich und zeitlich festgelegt. Diese ist veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 17 und im Amtsblatt der Stadt Göttingen Nr. 10.

Lage in den Gemeinden (Gesamtzahl Fälle / aktuell Infizierte / Inzidenz):

Flecken Adelebsen (108 / 3 / 15,9)

 

Gemeinde Bad Grund (Harz) (138 / 7 / 12,2)

 

Stadt Bad Lauterberg im Harz (290 / 3 / 0)

 

Stadt Bad Sachsa (239 / 4 / 0)

 

Flecken Bovenden (201 / 2 / 7,4)

 

Samtgemeinde Dransfeld (169 / 6 / 0)

 

Stadt Duderstadt (1.036 / 11 / 0)

 

Gemeinde Friedland (153 / 2 / 6,9)

 

Samtgemeinde Gieboldehausen (423 / 9 / 7,4)

 

Gemeinde Gleichen (145 / 1 / 0)

 

Stadt Göttingen (2.527 / 134 / 27,7)

 

Stadt Hann. Münden (890 / 28 / 16,9)

 

Samtgemeinde Hattorf am Harz (184 / 2 / 13,9)

 

Stadt Herzberg am Harz (447 / 7 / 15,5)

 

Stadt Osterode am Harz (397 / 5 / 0)

 

Samtgemeinde Radolfshausen (134 / 1 / 0)

 

Gemeinde Rosdorf (230 / 14 / 59)

 

Gemeinde Staufenberg (184 / 9 / 25,7)

 

Gemeinde Walkenried (116 / 2 / 0)

 

Erläuterungen zu den Daten

 Gesamtzahl Fälle

 Die Zahl aller durch einen Laborbefund bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Göttingen wird registriert. Der erste Fall wurde am 11.03.2020 festgestellten, seitdem wird jeder weitere Fall fortlaufend in der Statistik erfasst. Gezählt werden die Infektionen von Personen, die in den Gemeinden des Landkreises Göttingen leben bzw. hier gemeldet sind.

 Aktuell Infizierte

 Wer nach einer Coronavirus-Infektion an der Lungenkrankheit Covid-19 erkrankt ist, oder sich erst kürzlich infiziert hat, kann andere Personen anstecken. Diese Personen gelten als aktuell infiziert. Sobald sie entweder nachweislich wieder gesund sind, oder die verordnete Quarantäne ohne Erkrankung absolviert haben, gelten sie als genesen und nicht mehr als aktuell infiziert. Auch Personen, die in Verbindung mit Covid-19 gestorben sind, zählen nicht zu dieser Gruppe.

 Inzidenzwert

 Die sogenannte 7-Tage-Inzidenz ist ein Kennwert, um die Zahl der Neuinfektionen verschiedener Regionen miteinander vergleichen zu können. Von Bedeutung ist die Inzidenz für Regelungen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes und der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Bei bestimmten Marken sind festgelegte Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen bzw. Ausnahmen möglich.

Dabei gilt ausschließlich der in der Gesamtübersicht des Robert-Koch-Instituts (RKI) täglich auf der Webseite www.rki.de/inzidenzen veröffentlichte Inzidenzwert für den Landkreis Göttingen und damit für alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet gleichermaßen. Die für einzelne Städte und Gemeinde ermittelten Inzidenzwerte spielen rechtlich keine Rolle. Die rechtliche Wirkung des Inzidenzwertes für den Landkreis setzt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der RKI-Webseite ein. Dies geschieht täglich gegen ca. 10:00 Uhr.

Berechnet wird der Inzidenzwert anhand der Summe bestätigter Neuinfektionen, die vom Gesundheitsamt während der vergangenen sieben Tage elektronisch erfasst wurden; diese wird ins Verhältnis zu 100.000 Einwohner*innen gesetzt (dabei gilt die Einwohner*innenzahl, die das Statistische Bundesamt mit Datenstand 31.12.2019 ausweist). Für den Landkreis Göttingen mit rd. 326.000 Einwohner*innen ist beispielsweise die 35er-Marke bei 114,1, und die 100er-Marke bei 326 Neuinfektionen innerhalb einer Woche erreicht. Weitere Informationen u. a. in den FAQ auf der Webseite des RKI: www.rki.de/covid-19-faq > Fallzahlen und Meldungen > Wie funktioniert der Meldeweg und welche Informationen zu den Erkrankten werden ans RKI übermittelt?


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