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Mittwoch, 21. Oktober 2026
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Geschrieben von PM Stadt Göttingen/Landkreis Göttingen am 02. August 2021
Aktuell

Corona-Update: Bei 63 Menschen aktuelle Infektionen bestätigt

Inzidenzwert der Neuinfektionen liegt bei 11

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Aktuell sind bei 63 Menschen in Stadt und Landkreis Göttingen Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus bestätigt. Der für den Landkreis Göttingen heute (Montag, 2. August 2021) gültige Inzidenzwert laut Lagebericht des Robert-Koch-Instituts liegt bei 11. Die Gesamtzahl der seit Pandemiebeginn bestätigten Covid-19 Fälle im Landkreis Göttingen beträgt 8.198. Davon gelten 7.865 Personen als wieder von der Infektion genesen, 270 Menschen sind in Verbindung mit Covid-19 gestorben.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sind im Infektionsschutzgesetz des Bundes und in der Corona-Landesverordnung geregelt; die wesentlichen Regelungen der Corona-Landesverordnung sind im Stufenplan 2.0 der Landesregierung beschrieben. Darauf aufbauend verfügt das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen lokale Regelungen (Allgemeinverfügungen), um gezielt auf Infektionsgeschehen zu regieren bzw. Infektionsrisiken zu reduzieren.

Am Montag, 2. August 2021, hat der Inzidenzwert für die Stadt und den Landkreis Göttingen an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert 10 überschritten. Mit Wirkung ab Mittwoch, 4. August 2021, gelten damit die jeweiligen Schutzmaßnahmen aus der Niedersächsischen Corona-Verordnung für Inzidenzwerte zwischen zehn und 35. Ab diesem Zeitpunkt dürfen beispielsweise für private Zusammenkünfte höchstens zehn Personen, unabhängig von der Zugehörigkeit zu Haushalten oder Personen eines Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts zusammenkommen. Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren sowie geimpfte und genesene Personen sind nicht einzurechnen, nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Die Allgemeinverfügung ist veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Göttingen (Nr. 34).

Lage in den Gemeinden (Gesamtzahl Fälle / aktuell Infizierte / Inzidenz)

    Flecken Adelebsen (112 / 2 / 31,8)
    Gemeinde Bad Grund (Harz) (140 / 1 / 12,2)
    Stadt Bad Lauterberg im Harz (292 / 0 / 0)
    Stadt Bad Sachsa (239 / 0 / 0)
    Flecken Bovenden (204 / 1 / 0)
    Samtgemeinde Dransfeld (172 / 0 / 0)
    Stadt Duderstadt (1.049/ 7 / 34,4)
    Gemeinde Friedland (169 / 0 / 0)
    Samtgemeinde Gieboldehausen (428 / 3 / 7,4)
    Gemeinde Gleichen (147 / 0 / 0)
    Stadt Göttingen (2.600 / 30 / 12,6)
    Stadt Hann. Münden (912 / 5 / 16,9)
    Samtgemeinde Hattorf am Harz (188 / 2 / 13,9)
    Stadt Herzberg am Harz (451 / 3 / 15,5)
    Stadt Osterode am Harz (410 / 2 / 4,6)
    Samtgemeinde Radolfshausen (138 / 3 / 27,7)
    Gemeinde Rosdorf (241 / 3 / 25,3)
    Gemeinde Staufenberg (189 / 1 / 12,9)
    Gemeinde Walkenried (117 / 0 / 0)

Erläuterungen zu den Werten

Statistische Bereinigungen

In regelmäßigen Abständen wird der Datenbestand überprüft und von Fällen bereinigt, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu erfassen sind. Beispielsweise betrifft das Menschen, bei denen fälschlicherweise der Hauptwohnsitz in einer Stadt bzw. Gemeinde im Landkreis Göttingen angegeben wurde, tatsächlich aber einem anderen Ort zuzuordnen ist. Ein weiteres Beispiel sind irrtümlich als positive PCR-Tests markierte Datensätze, die sich als positive Antigen-Schnelltestergebnisse entpuppen. Diese werden bereinigt und fallen dadurch aus der Datenbank.

Gesamtzahl Fälle

Die Zahl aller durch einen Laborbefund bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Göttingen wird registriert. Der erste Fall wurde am 11. März 2020 festgestellten, seitdem wird jeder weitere Fall fortlaufend in der Statistik erfasst. Gezählt werden die Infektionen von Personen, die in den Gemeinden des Landkreises Göttingen leben bzw. hier gemeldet sind.

Aktuell Infizierte

Wer nach einer Coronavirus-Infektion an der Lungenkrankheit Covid-19 erkrankt ist, oder sich erst kürzlich infiziert hat, kann andere Personen anstecken. Diese Personen gelten als aktuell infiziert. Sobald sie entweder nachweislich wieder gesund sind, oder die verordnete Quarantäne ohne Erkrankung absolviert haben, gelten sie als genesen und nicht mehr als aktuell infiziert. Auch Personen, die in Verbindung mit Covid-19 gestorben sind, zählen nicht zu dieser Gruppe.

Inzidenzwert

Die sogenannte 7-Tage-Inzidenz ist ein Kennwert, um die Zahl der Neuinfektionen verschiedener Regionen miteinander vergleichen zu können. Von Bedeutung ist die Inzidenz für Regelungen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes und der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Bei bestimmten Marken sind festgelegte Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen bzw. Ausnahmen möglich.

Dabei gilt ausschließlich der in der Gesamtübersicht des Robert-Koch-Instituts (RKI) täglich auf der Webseite www.rki.de/inzidenzen veröffentlichte Inzidenzwert für den Landkreis Göttingen und damit für alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet gleichermaßen. Die für einzelne Städte und Gemeinde ermittelten Inzidenzwerte spielen rechtlich keine Rolle. Die rechtliche Wirkung des Inzidenzwertes für den Landkreis setzt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der RKI-Webseite ein. Dies geschieht täglich gegen ca. 10.00 Uhr.

Berechnet wird der Inzidenzwert anhand der Summe bestätigter Neuinfektionen, die vom Gesundheitsamt während der vergangenen sieben Tage elektronisch erfasst wurden; diese wird ins Verhältnis zu 100.000 Einwohner*innen gesetzt (dabei gilt die Einwohner*innenzahl, die das Statistische Bundesamt mit Datenstand 31.12.2019 ausweist). Für den Landkreis Göttingen mit rd. 326.000 Einwohner*innen ist beispielsweise die 35er-Marke bei 114,1, und die 100er-Marke bei 326 Neuinfektionen innerhalb einer Woche erreicht.


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