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Mittwoch, 21. Oktober 2026
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Geschrieben von PM Landkreis Göttingen am 10. August 2021
Aktuell

Corona-Update: aktuell sind 49 Menschen im Landkreis infiziert

Ein neuer Fall in Bad Lauterberg

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Bei 49 Menschen im Landkreis Göttingen sind aktuell Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus bestätigt. Gegenüber dem Vortag wurden im Kreisgebiet sechs neue Fälle gemeldet, davon einer in Bad Lauterberg. Der für das Kreisgebiet heute gültige Inzidenzwert laut Lagebericht des Robert-Koch-Instituts liegt bei 7,7. Die Gesamtzahl der seit Pandemiebeginn bestätigten Covid-19 Fälle im Landkreis Göttingen beträgt 8.225. Davon gelten 7.906 Personen als wieder von der Infektion genesen, 270 Menschen sind in Verbindung mit Covid-19 gestorben.

 

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sind im Infektionsschutzgesetz des Bundes und in der Corona-Landesverordnung geregelt; die wesentlichen Regelungen der Corona-Landesverordnung sind im Stufenplan 2.0 der Landesregierung beschrieben.

 

Ergänzend verfügt das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen bei Bedarf lokale Regelungen (Allgemeinverfügungen), um gezielt auf Infektionsgeschehen zu regieren bzw. Infektionsrisiken zu reduzieren. So gilt bis einschließlich des heutigen 10.08.2021 die formale Feststellung der Überschreitung des Schwellenwerts von 10 (unabhängig vom aktuellen Tageswert); das heißt, heute sind im Kreisgebiet noch die Schutzmaßnahmen für ein erhöhtes Infektionsgeschehen zu befolgen. Diese Allgemeinverfügung wird mit Wirkung ab 11.08.2021 ersetzt durch die Feststellung, dass die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Göttingen an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Schwellenwert 10 nicht überschritten hat; folglich gelten ab morgigem Mittwoch wieder die Maßnahmen für ein geringes Infektionsgeschehen.

 

Die Allgemeinverfügungen sind veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen (Nr. 47 bzw. 50) und im Amtsblatt der Stadt Göttingen (Nr. 34 bzw. 35). Sollte der Schwellenwert von 10 an drei aufeinanderfolgenden Tagen erneut überschritten werden, werden Stadt und Landkreis Göttingen dies wiederum durch eine Allgemeinverfügung feststellen.

 

Lage in den Gemeinden (Gesamtzahl Fälle / aktuell Infizierte / Inzidenz)

 

Flecken Adelebsen (112 / 0 / 0)

 

Gemeinde Bad Grund (Harz) (142 / 3 / 24,3)

 

Stadt Bad Lauterberg im Harz (293 / 1 / 9,7)

 

Stadt Bad Sachsa (239 / 0 / 0)

 

Flecken Bovenden (204 / 0 / 0)

 

Samtgemeinde Dransfeld (174 / 2 / 21,4)

 

Stadt Duderstadt (1.053 / 4 / 14,7)

 

Gemeinde Friedland (169 / 0 / 0)

 

Samtgemeinde Gieboldehausen (428 / 0 / 0)

 

Gemeinde Gleichen (147 / 0 / 0)

 

Stadt Göttingen (2.611 / 21 / 8,4)

 

Stadt Hann. Münden (914 / 5 / 8,5)

 

Samtgemeinde Hattorf am Harz (188 / 1 / 0)

 

Stadt Herzberg am Harz (452 / 4 / 7,8)

 

Stadt Osterode am Harz (412 / 4 / 13,9)

 

Samtgemeinde Radolfshausen (139 / 4 / 13,9)

 

Gemeinde Rosdorf (242 / 0 / 8,4)

 

Gemeinde Staufenberg (189 / 0 / 0)

 

Gemeinde Walkenried (117 / 0 / 0)

 

Erläuterungen zu den Daten

 

Statistische Bereinigungen

 

In regelmäßigen Abständen wird der Datenbestand überprüft und von Fällen bereinigt, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu erfassen sind. Beispielsweise betrifft das Menschen, bei denen fälschlicherweise der Hauptwohnsitz in einer Stadt bzw. Gemeinde im Landkreis Göttingen angegeben wurde, tatsächlich aber einem anderen Ort zuzuordnen ist. Ein weiteres Beispiel sind irrtümlich als positive PCR-Tests markierte Datensätze, die sich als positive Antigen-Schnelltestergebnisse entpuppen. Diese werden bereinigt und fallen dadurch aus der Datenbank.

 

Gesamtzahl Fälle

 

Die Zahl aller durch einen Laborbefund bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Göttingen wird registriert. Der erste Fall wurde am 11.03.2020 festgestellten, seitdem wird jeder weitere Fall fortlaufend in der Statistik erfasst. Gezählt werden die Infektionen von Personen, die in den Gemeinden des Landkreises Göttingen leben bzw. hier gemeldet sind.

 

Aktuell Infizierte

 

Wer nach einer Coronavirus-Infektion an der Lungenkrankheit Covid-19 erkrankt ist, oder sich erst kürzlich infiziert hat, kann andere Personen anstecken. Diese Personen gelten als aktuell infiziert. Sobald sie entweder nachweislich wieder gesund sind, oder die verordnete Quarantäne ohne Erkrankung absolviert haben, gelten sie als genesen und nicht mehr als aktuell infiziert. Auch Personen, die in Verbindung mit Covid-19 gestorben sind, zählen nicht zu dieser Gruppe.

 

Inzidenzwert

 

Die sogenannte 7-Tage-Inzidenz ist ein Kennwert, um die Zahl der Neuinfektionen verschiedener Regionen miteinander vergleichen zu können. Von Bedeutung ist die Inzidenz für Regelungen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes und der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Bei bestimmten Marken sind festgelegte Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen bzw. Ausnahmen möglich.

 

Dabei gilt ausschließlich der in der Gesamtübersicht des Robert-Koch-Instituts (RKI) täglich auf der Webseite www.rki.de/inzidenzen veröffentlichte Inzidenzwert für den Landkreis Göttingen und damit für alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet gleichermaßen. Die für einzelne Städte und Gemeinde ermittelten Inzidenzwerte spielen rechtlich keine Rolle. Die rechtliche Wirkung des Inzidenzwertes für den Landkreis setzt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der RKI-Webseite ein.

 

Berechnet wird der Inzidenzwert anhand der Summe bestätigter Neuinfektionen, die vom Gesundheitsamt während der vergangenen sieben Tage elektronisch erfasst wurden; diese wird ins Verhältnis zu 100.000 Einwohner*innen gesetzt (dabei gilt die Einwohner*innenzahl, die das Statistische Bundesamt mit Datenstand 31.12.2019 ausweist). Für den Landkreis Göttingen mit rd. 326.000 Einwohner*innen ist beispielsweise die 35er-Marke bei 114,1, und die 100er-Marke bei 326 Neuinfektionen innerhalb einer Woche erreicht. Weitere Informationen u. a. in den FAQ auf der Webseite des RKI: www.rki.de/covid-19-faq > Fallzahlen und Meldungen > Wie funktioniert der Meldeweg und welche Informationen zu den Erkrankten werden ans RKI übermittelt?

 

Weitere Informationen zum Thema Corona-Virus und zu den Impfzentren des Landkreises

 

Viele Informationen zu Covid-19 und zur Lage in der Stadt Göttingen und im Landkreis gibt es im Liveblog auf der Webseite der Stadt Göttingen. Die Zentrale Corona-Hotline der niedersächsischen Landesregierung unter 0511 120-6000 ist erreichbar montags bis freitags von 08:00 bis 19:00 Uhr und samstags zwischen 10:00 und 17:00 Uhr.

 

Wer einen Corona-Verdachtsfall oder den Kontakt zu Corona-Erkrankten melden möchte, sollte sich  an das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen wenden unter Telefon 0551 400-3500
oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Reiserückkehrende aus einem Risikogebiet werden gebeten, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen unter der Web-Adresse www.einreiseanmeldung.de. Fragen dazu können per E-Mail gestellt werden an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Personen, die an Covid-19 erkrankt waren und Genesenennachweis benötigen, können diesen beim Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen anfordern per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. In der E-Mail sind Name und Geburtsdatum anzugeben; in der Betreffzeile sollte das Stichwort „Genesenennachweis“ eingetragen sein.

 

Für Informationen und Erläuterungen rund um die Impfzentren des Landkreises Göttingen ist ein Infotelefon Impfzentren Landkreis Göttingen eingerichtet unter Telefon 0551 525-2000; es ist erreichbar montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr, freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr. Auch Kontaktaufnahme per E-Mail ist möglich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Für allgemeine Fragen zum Impfen und insbesondere für Fragen zur Terminvergabe ist die Impf-Hotline des Landes Niedersachsen geschaltet: 0800 99 88 665.

 

Beratung für Gewerbetreibende bietet die Wirtschaftsförderung Region Göttingen WRG Informationen auf ihrer Webseite an und ist für Fragen erreichbar: Telefon 0551 525-4980.

 

Bei Fragen und Anregungen zum Familienalltag bietet die Kreisverwaltung eine Sprechstunde für Familien an: montags zwischen 10:00 und 12:00 Uhr sowie donnerstags von 15:00 bis 17:00 Uhr; Telefon 0551 525-2660 oder E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Es wird empfohlen, die kostenlose KATWARN-App von Landkreis und Stadt Göttingen für das Smart­phone oder den Tablet-PC herunterzuladen. Hier werden wesentliche Nachrichten und Warnungen eingestellt. Sie steht im jeweiligen App-Store bereit.


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