Geschrieben von PM Stadt Göttingen/Landkreis Göttingen am 14. August 2021
Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 10
Ab Montag gelten verschärfte Vorschriften
Am heutigen Sonnabend, 14. August 2021, hat der Inzidenzwert für die Stadt und den Landkreis Göttingen an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert 10 überschritten. Der Inzidenzwert liegt nach Angaben des Robert Koch-Instituts im Landkreis Göttingen heute (Sonnabend, 14. August 2021) bei 12,3. Mit Wirkung ab Montag, 16. August 2021, gelten damit die jeweiligen Schutzmaßnahmen aus der Niedersächsischen Corona-Verordnung für Inzidenzwerte zwischen zehn und 35.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen beispielsweise für private Zusammenkünfte höchstens zehn Personen, unabhängig von der Zugehörigkeit zu Haushalten oder Personen eines Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts zusammenkommen. Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren sowie geimpfte und genesene Personen sind nicht einzurechnen, nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt der Stadt Göttingen (Nr. 37) sowie im Amtsblatt des Landkreises Göttingen (Nr. 52) veröffentlicht.
Das vollständige Amtsblatt 37/2021 mit allen Inhalten steht online bereit. Es ist in der kommenden Woche kostenlos in der Tourist-Info am Markt 8 sowie in den Verwaltungsstellen Geismar, Grone und Weende erhältlich.
Was gilt in Niedersachsen – die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Die Corona-Verordnung unterscheidet bei den Regelungen nach den Stufen:
bis 10 | 10 bis 35 | 35 bis 50 und über 50.
Da in den Landkreisen und kreisfreien Städten zum aktuellen Zeitpunkt weitestgehend Inzidenzwerte bis 35 bestehen, stellen wir nachstehend die hier wichtigsten Stufenregeln vor:
Kontaktbeschränkungen:
» bis 10:
- Drinnen: Zusammenkünfte bis 25 Personen
- Draußen: Zusammenkünfte bis 50 Personen
- plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie vollständig geimpfte und genesene Personen
» Inzidenz 10 bis 35:
- 10 Personen aus verschiedenen Haushalten im privaten und öffentlichen Raum
- plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie vollständig geimpfte und genesene Personen
Feiern:
» bis 10:
- in Gastronomie sowie privat ohne zahlenmäßigen Beschränkung möglich
- ohne Maske und Abstandspflicht
- ab 25 (drinnen) bzw. 50 (draußen) Personen ist ein Test notwendig
» Inzidenz 10 bis 35:
- in Gastronomie max. 100 Personen mit Test und Maske, ohne Maske nur am Tisch
- zuhause, im Garten, angemietete Flächen im Rahmen der Kontaktbeschränkungen
Handel (bis 35)
- Maskenpflicht in Geschäften
- Keine Maskenpflicht auf Parkplätzen
Gastronomie (bis 35)
- Maskenpflicht innen, sofern man nicht am Platz sitzt
- Clubs, Diskotheken, Shisha-Lokale – mit Test und Maske, ohne Maske nur am Tisch
Tourismus/Freizeit (bis 35)
- Bei Urlaub in Niedersachsen mit Übernachtung – Test nur bei Anreise
(bei Inzidenz über 10 zusätzlich Test 2 pro Woche) - Alle Formen von Schwimmbädern sowie Saunen geöffnet
- Touristische Aktivitäten (z.B. Schiffs- und Kutschfahrten etc.) oder Einrichtungen (Zoos, Freizeitparks etc.) in der Regel mit Maskenpflicht im Innenbereich – bitte jeweiliges Hygienekonzept beachten
- Kinos, Theater, Konzerthäuser geöffnet – in der Regel Maskenpflicht im Innenbereich, sofern man nicht am Sitzplatz ist
- Stadt- und Naturführungen – ohne Maske
Schule (bis 50)
- Szenario A (Präsenzunterricht)
- Maske in gekennzeichneten Bereich
- Zweimal wöchentlich Test
Kita/Hort/Krippe (bis 50)
- Szenario A (keine Gruppenbeschränkung)
- Freiwillige Testung für Kinder über 3 Jahre
Sport (bis 35)
- Kontakt- wie auch Individualsport möglich, Duschen und Umkleide geöffnet
- Fitnessstudios etc. geöffnet
Körpernahe Dienstleistungen (incl. Prostitution - bis 35)
Zulässig, mit Maskenpflicht