Geschrieben von PM Arbeitsagentur Göttingen am 26. August 2021
Ab September ist die persönliche Arbeitslosmeldung wieder erforderlich
Telefonische Arbeitslosmeldung nur noch bis 31.08. möglich
Wer sich arbeitslos melden möchte muss dieses ab kommenden Monat wieder persönlich in der Agentur für Arbeit erledigen.
Aus Gründen des Infektionsschutzes war von der gesetzlichen Vorgabe zur persönlichen Arbeitslosmeldung befristet abgewichen worden. So konnte seit dem ersten Lockdown die Arbeitslosmeldung ausnahmsweise telefonisch erfolgen. Diese Sonderregelung läuft nun Ende August aus, wie die Arbeitsagentur Göttingen mitteilt.
Sie weist darauf hin, dass sich dennoch viele Anliegen weiterhin einfach und bequem von zu Hause erledigen lassen, zum Beispiel die Arbeitsuchendmeldung für eine neue Beschäftigung. Diese wie viele andere Anträge kann über www.arbeitsagentur.de/eservices ausgefüllt und abgeschickt werden. Und telefonisch können viele Fragen geklärt sowie Termine vereinbart werden. Unter der kostenlose Service-Nummer 0800 4 5555 00 werden Anliegen von 8:00 bis 18:00 Uhr entgegengenommen.
Wer sich persönlich arbeitslos melden möchte, kann dies ab 01. September zu den nachfolgenden Öffnungszeiten erledigen oder gerne vorab einen Termin vereinbaren:
Göttingen
Mo – Fr 8:00 – 12:00 Uhr
Do 14:00 – 17:00 Uhr
Duderstadt
Mo und Do 8:00 – 12:00 Uhr
Hann. Münden
Mo, Di, Do und Fr. 8:00 – 12:00 Uhr
Osterode
Mo – Do 8:00 – 12:00 Uhr
Northeim
Mo, Di, Do, Fr. 8:00 – 12:00 Uhr
Einbeck
Mo, Di, Do und Fr 8:00 – 12:00 Uhr
Vereinbarte Termine können auch außerhalb der Öffnungszeiten stattfinden. Die Agentur für Arbeit weist darauf hin, dass in den Gebäuden die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes besteht und bittet um die Beachtung der allgemeinen Hygienehinweise sowie der 3G-Regel. Das Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit in Göttingen bleibt zunächst noch geschlossen.
Wichtig zu wissen: Arbeitsuchend oder arbeitslos – was ist der Unterschied?
Arbeitssuchend: Bürgerinnen und Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet - zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird - melden sich arbeitsuchend. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen.
Bürgerinnen und Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Dieser Schritt ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitsuchendmeldung kann auch nach dem 1. September 2021 weiterhin online, schriftlich, persönlich oder telefonisch erfolgen.
Arbeitslos: Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur unter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslos-melden-arbeitslosengeld-beantragen.
