Geschrieben von PM Stadt Göttingen/Landkreis Göttingen am 18. September 2021
Ab Montag entfällt die 3G-Regel im Landkreis Göttingen
Der Inzidenzwert liegt heute am fünften aufeinanderfolgenden Tag unter 50
In Stadt und Landkreis Göttingen gilt die sogenannte 3G-Regel ab Montag, 20. September 2021, nicht mehr. Grund ist, dass der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 50 unterschritten hat. Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis hat dies durch eine Allgemeinverfügung formal festgestellt und damit zugleich die Allgemeinverfügung vom 10. September 2021 aufgehoben.
Die Niedersächsische Corona-Verordnung regelt verschiedene Schutzmaßnahmen, die an die Werte von drei Leitindikatoren geknüpft sind: Das sind neben der Inzidenz die Hospitalisierung (Anzahl der Covid-19-Patienten binnen sieben Tagen landesweit) und die Auslastung der Intensivbetten (in den Kliniken landesweit). Dazu gibt es eine Corona-Warnampel. Der Leitindikator „Neuinfizierte“ lag im Landkreis Göttingen nach Feststellung des Robert Koch-Instituts an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 50. Am 14. September 2021 betrug der Leitindikator 44,7, am 15. September 2021 42,6, am 16. September 2021 36,7, am 17. September 2021 34,9 und am heutigen Sonnabend, 18. September 2021, liegt er laut Lagebericht des Robert Koch-Instituts bei 29,9. Deshalb gelten die jeweiligen Schutzmaßnahmen der Corona-Verordnung des Landes mit Bezug auf den Leitindikator „Neuinfizierte“ von mehr als 50 nicht mehr. Sollte der Leitindikator „Neuinfizierte“ von mehr als 50 wieder erreicht werden, werden Stadt und Landkreis Göttingen dies erneut durch eine Allgemeinverfügung feststellen.
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sind im Infektionsschutzgesetz des Bundes und in der Corona-Landesverordnung geregelt.
Inzidenzwert
Die sogenannte 7-Tage-Inzidenz ist ein Kennwert, um die Zahl der Neuinfektionen verschiedener Regionen miteinander vergleichen zu können. Von Bedeutung ist sie als einer von drei Leitindikatoren für Regelungen nach der Niedersächsischen Corona-Landesverordnung. (Weitere Leitindikatoren sind die Hospitalisierung und die Belegung der Intensivbetten, s. u.). Es gilt ausschließlich der in der Gesamtübersicht des Robert Koch-Instituts (RKI) täglich online veröffentlichte Inzidenzwert für den Landkreis Göttingen und damit für alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet gleichermaßen. Die für einzelne Städte und Gemeinde ermittelten Inzidenzwerte spielen rechtlich keine Rolle. Die rechtliche Wirkung des Inzidenzwertes für den Landkreis setzt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der RKI-Webseite ein.
Berechnet wird der Inzidenzwert anhand der Summe bestätigter Neuinfektionen, die vom Gesundheitsamt während der vergangenen sieben Tage elektronisch erfasst wurden; diese wird ins Verhältnis zu 100.000 Einwohner*innen gesetzt (dabei gilt die Einwohner*innenzahl, die das Statistische Bundesamt mit Datenstand 31. Dezember 2019 ausweist). Für den Landkreis Göttingen mit rd. 326.000 Einwohner*innen ist beispielsweise die 35er-Marke bei 114,1, und die 100er-Marke bei 326 Neuinfektionen innerhalb einer Woche erreicht.
Hospitalisierung
Der Leitindikator Hospitalisierung zeigt an, wie viele an Covid-19 erkrankte Menschen innerhalb der vergangenen 7 Tage durchschnittlich in den Krankenhäusern in Niedersachsen behandelt wurden. Dabei wird die landesweite Belegung ins Verhältnis zu 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gesetzt. Bei mehr als 6 Covid-19-Erkrankten in den Krankenhäusern je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern landesweit ist die Schwelle für Warnstufe 1 erreicht; mehr als 9 Erkrankte zeigen die Möglichkeit von Warnstufe 2 an; bei mehr als 12 Erkrankten ist der Schwellenwert für Warnstufe 3 bei diesem Indikator erreicht. Der jeweils gültige Wert der Hospitalisierung wird im Lagebericht des Landes täglich in der sogenannten Corona-Warnampel veröffentlicht.
Auslastung der Intensivbetten
Für den Leitindikator Intensivbetten wird ausgewertet, wie viele der Intensivbetten in den Krankenhäusern landesweit mit Covid-19-Erkrankten belegt sind. Die maximale Zahl der Intensivbetten in Niedersachsen beträgt 2.424. Angezeigt wird, wie groß der prozentuale Anteil der belegten Intensivbetten aktuell ist. Bei mehr als 5 Prozent Belegung der Intensivbetten mit Covid-19 Erkrankten ist der Schwellenwert für Warnstufe 1 erreicht; mehr als 10 Prozent zeigen eine mögliche Warnstufe 2 an; mehr als 20 Prozent tragen zur Warnstufe 3 bei. Der jeweilige Anteil belegter Intensivbetten wird im Lagebericht des Landes täglich in der sogenannten Corona-Warnampel veröffentlicht.
Warnstufen
Das Erreichen einer Warnstufe wird durch den Landkreis Göttingen und die Stadt Göttingen offiziell festgestellt. Das geschieht, sobald mindestens zwei der oben beschriebenen drei Leitindikatoren an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen erreicht sind. In diesem Fall erfolgt die Feststellung per Allgemeinverfügung. Die für die jeweilige Warnstufe festgelegten Regelungen der Corona-Landesverordnung treten dann zu einem festgelegten Tag in Kraft, in der Regel ist das der Tag nach der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung im Amtsblatt des Landkreises Göttingen bzw. im Amtsblatt der Stadt Göttingen.
