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Geschrieben von ski am 03. Februar 2022

Aktuell

4. Impfung in Stadt und Landkreis gemäß STIKO ab morgen möglich

Neue Empfehlungen der STIKO sollen sofort umgesetzt werden

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Die STIKO gibt eine neue Empfehlung zur Covid-19-Impfung heraus: demnach wird eine 2. Auffrischimpfung empfohlen für Menschen ab 70 Jahren, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem PatientInnen- und BewohnerInnenkontakt).

Die 2. Auffrischimpfung (also die insgesamt vierte Impfung) soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die vierte Impfung frühestens nach 6 Monaten erhalten. Den Personen, die nach der dritten Impfung (dem Booster) eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.

Viertimpfung ab Freitag möglich

Im Landkreis Göttingen und in der Stadt Göttingen soll dies bereits ab morgen umgesetzt werden, teilt der Landkreis mit: Ab Freitag, 4. Februar 2022, bieten der Impfstützpunkt Siekhöhe in Göttingen sowie alle mobilen Impfteams im Landkreis Göttingen die 4. Impfung gegen das Corona-Virus an. Damit setzt das gemeinsame Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis die am 03.02.2022 verkündete Empfehlung der Ständigen Impfkommission sofort um, heißt es in der Pressemitteilung. Dies gilt allerdings nicht für die U12-Kinderimpfung, die vom Landkreis weiterhin nicht angeboten wird.

Zur 4. Schutzimpfung berechtigt sind Menschen über 70 Jahre, Bewohner*innen von Altenpflegeheimen und Menschen mit einer Immunschwäche, deren letzte Impfung mindestens drei Monate zurückliegt. Nach sechs Monaten zwischen dritter und vierter Impfung können sich auch Menschen impfen lassen, die in einer medizinischen Einrichtung oder Pflegeeinrichtung beschäftigt sind. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Impftermine in Stadt und Landkreis Göttingen sind unter goe.de/impfteams abzurufen.

Die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens betont, dass das im Moment noch vergleichsweise wenige Menschen betrifft:

„Die überraschend angekündigte Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur vierten Impfung für besonders gefährdete Personengruppen und Beschäftigte mit direktem Patientenkontakt in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen wird in Niedersachsen so schnell wie möglich umgesetzt. Wir haben eine ausgesprochen leistungsfähige Infrastruktur für die COVID-Schutzimpfungen aufgebaut, sodass alle, für die die vierte Impfung empfohlen ist und deren erste Auffrischungsimpfung bereits länger zurückliegt, auch zeitnah eine vierte Impfung erhalten können. Dafür stehen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ebenso bereit wie die kommunalen Impfteams und in Kürze auch viele Apotheken. 

Der von der STIKO vorgegebene Abstand zur ersten Auffrischungsimpfung beträgt bei Personen über 70 Jahren und Menschen mit einer Immunschwäche mindestens drei Monate. Bei den Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen sollen mindestens sechs Monate zwischen der dritten und der vierten Impfung liegen. Vor diesem Hintergrund ist der Personenkreis, der heute schon für eine vierte Impfung in Frage kommt, noch vergleichsweise klein. Die Mehrheit der Niedersächsinnen und Niedersachsen hat erst vor kurzem eine Auffrischungsimpfung erhalten und ist dadurch noch sehr gut gegen schwere Verläufe der Erkrankung geschützt. Alle, die noch gar keine Impfung oder keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, sollten dies angesichts des derzeit sehr hohen Ansteckungsrisikos so schnell wie möglich nachholen."


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