Geschrieben von PM Landkreis Göttingen am 23. Februar 2022
Corona-Update: Bei 10.145 Menschen aktuell Infektion bestätigt
Inzidenzwerte spiegeln Infektionsgeschehen nach wie vor nur näherungsweise wider
Bei 10.145 Menschen im Landkreis Göttingen sind aktuell Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus bestätigt. Der für das Kreisgebiet heute ausgewiesene Inzidenzwert laut Lagebericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) liegt bei 688,5; der vom Gesundheitsamt ermittelte Wert liegt bei 1.126,3. Die Gesamtzahl der seit Pandemiebeginn bestätigten Covid-19 Fälle im Landkreis Göttingen beträgt 35.307. Davon gelten 24.823 Personen als wieder von der Infektion genesen, 339 Menschen sind in Verbindung mit Covid-19 gestorben.
Zur Einschätzung folgende Hinweise: Der Inzidenzwert des RKI ist rechtlich verbindlich für Regelungen nach der Corona-Landesverordnung. Technisch bedingt und aufgrund von Meldezeiten bildet er das Infektionsgeschehen jedoch nicht vollständig ab. Der vom Gesundheitsamt ermittelte Wert ist aufgrund einer technischen Umstellung nach wie vor überzeichnet, bildet das
aktuelle Geschehen aber näherungsweise ab. Um Einwohnerinnen und Einwohnern im Landkreis und in der Stadt Göttingen trotz der nicht validen Zahlen einen Eindruck von der Corona-Lage zu verschaffen, werden die Fallzahlen weiterhin wie bisher veröffentlicht.
Lage in den Gemeinden (Gesamtzahl Fälle / aktuell Infizierte / Inzidenz)
Flecken Adelebsen (608 / 217 / 1.257,9)
Gemeinde Bad Grund (Harz) (731 / 328 / 1.454,1)
Stadt Bad Lauterberg im Harz (1.027 / 321 / 1.010,3)
Stadt Bad Sachsa (816 / 241 / 1.220,7)
Flecken Bovenden (1.204 / 352 / 1.007,8)
Samtgemeinde Dransfeld (1.031 / 201 / 721,6)
Stadt Duderstadt (2.569 / 503 / 887,5)
Gemeinde Friedland (772 / 222 / 727,0)
Samtgemeinde Gieboldehausen (1.489 / 375 / 1.105,3)
Gemeinde Gleichen (700 / 185 / 842,0)
Stadt Göttingen (13.312 / 3.954 / 1.241,8)
Stadt Hann. Münden (3.092 / 495 / 595,6)
Samtgemeinde Hattorf am Harz (694 / 188 / 964,6)
Stadt Herzberg am Harz (1.967 / 643 / 1.570,4)
Stadt Osterode am Harz (2.438 / 1.045 / 1.963,4)
Samtgemeinde Radolfshausen (533 / 150 / 766,7)
Gemeinde Rosdorf (977 / 276 / 758,4)
Gemeinde Staufenberg (876 / 245 / 595,5)
Gemeinde Walkenried (471 / 204 / 1.504,3)
Erläuterungen zu den Daten
Statistische Bereinigungen
In regelmäßigen Abständen wird der Datenbestand von Fällen bereinigt, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu erfassen sind. Bspw. betrifft das Menschen, bei denen fälschlicherweise der Hauptwohnsitz in einer Stadt bzw. Gemeinde im Landkreis Göttingen angegeben wurde. Ein weiteres Beispiel sind irrtümlich als positive PCR-Tests markierte Datensätze, die sich als positive Antigen-Schnelltestergebnisse entpuppen.
Gesamtzahl Fälle
Die Zahl aller durch einen Laborbefund bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Göttingen wird registriert. Der erste Fall wurde am 11.03.2020 festgestellten, seitdem wird jeder weitere Fall fortlaufend in der Statistik erfasst. Gezählt werden die Infektionen von Personen, die in den Gemeinden des Landkreises Göttingen leben bzw. hier gemeldet sind.
Aktuell Infizierte
Wer nach einer Coronavirus-Infektion erkrankt ist, oder sich erst kürzlich infiziert hat, kann andere Personen anstecken und gilt als aktuell infiziert. Sobald die Betroffenen nachweislich wieder gesund sind, oder die Quarantäne ohne Erkrankung absolviert haben, gelten sie als genesen und nicht mehr als aktuell infiziert. Auch Personen, die in Verbindung mit Covid-19 gestorben sind, zählen nicht zu dieser Gruppe.
Neuinfektionen
Die Inzidenz der Neuinfektionen ist ein Kennwert, um das Infektionsgeschehen verschiedener Regionen miteinander zu vergleichen. Berechnet wird sie anhand der Summe bestätigter Neuinfektionen, die vom Gesundheitsamt während der vergangenen 7 Tage elektronisch erfasst wurden; diese wird ins Verhältnis zu 100.000 Einwohner*innen gesetzt. Es gilt ausschließlich der vom Robert-Koch-Institut (RKI) täglich auf der Webseite veröffentlichte Inzidenzwert für den Landkreis Göttingen, und zwar für alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet gleichermaßen. Die für einzelne Städte und Gemeinden
ermittelten Inzidenzwerte spielen rechtlich keine Rolle.