Geschrieben von PM Stadtverwaltung am 05. April 2022
Maske tragen ist weiterhin Pflicht
Einlassregelungen der Stadtverwaltung ab Mittwoch, den 6. April
Nach der bundesweiten Lockerung der Maßnahmen zur Eindämmung des Covid-19 Virus werden ab Mittwoch, den 06.04.2022 die öffentlichen Gebäude der Stadt Bad Lauterberg im Harz wieder für den Besuchs- und Publikumsverkehr geöffnet. Die Öffnung des Rathauses erfolgt zu den auf der Homepage veröffentlichen Zeiten, Montag, Mittwoch und Freitag von 09.00 - 12.00 Uhr, Dienstag von 10.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag von 10.00 - 17.00 Uhr.
In den öffentlichen Gebäuden der Stadt Bad Lauterberg im Harz ist verpflichtend weiterhin mindestens eine medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, hierauf wird beim Betreten der Gebäude hingewiesen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung mit einem höheren Schutzniveau als einer medizinischen Maske ist jeder Person im Rahmen seiner eigenen Gesundheitsvorsorge beim Betreten der Gebäude freigestellt.
Personen denen aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen kann, sowie Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen.
