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Geschrieben von PM Stadtverwaltung am 22. September 2022
Aktuell

Stadtverwaltung bietet viele Dienstleistungen nun auch als Onlineservice an

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Mit der Einführung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wurden nicht nur an Bund und Länder, sondern auch an die Kommunen zahlreiche Anforderungen an die Digitalisierung der Verwaltung gesetzt, die bis Ende 2022 umzusetzen sind. Dazu gehört, dass, soweit möglich, die Verwaltungsdienstleistungen für die Bürger*innen auch digital angeboten werden.

Die Stadt Bad Lauterberg im Harz bedient sich in Kooperation mit der Fa. NOLIS GmbH und der KDG (Kommunale Dienste Göttingen) hierfür eines speziell entwickelten Serviceportals, welches ab sofort über die Homepage der Stadt zu erreichen ist.
(www.badlauterberg.de/buergerservice/serviceleistungen)

So können bei der Stadt Bad Lauterberg im Harz online Anträge für viele Dienstleistungen im Bereich des Standesamtes und des Bürgerbüros, aber auch in anderen Bereichen des täglichen Lebens gestellt werden – ganz bequem von zu Hause aus mit Computer oder Tablet oder unterwegs mit dem Smartphone. Sollten hierfür Gebühren anfallen, können diese mittels einschlägiger Bezahldienste ebenfalls online beglichen werden.

Damit Online-Anträge rechtsverbindlich unterschrieben werden können, ist in einigen Fällen die Registrierung über das „Servicekonto Niedersachsen“ notwendig. Auch die Anlegung des „Servicekonto Kommune“ ist für die Nutzung sinnvoll, da die persönlichen Daten nur einmal hinterlegt werden und bei späteren Anträgen eine automatische Übernahme der Daten erfolgt. Auch kann hierüber der Verfahrensstand zu den beantragten Dienstleistungen überwacht werden.

Noch sind selbstverständlich nicht alle Dienstleistungen digitalisiert. Die Stadt Bad Lauterberg im Harz arbeitet jedoch daran, dieses Angebot kontinuierlich für ihre Bürger*innen auszubauen.


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