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Mittwoch, 21. Oktober 2026
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Geschrieben von PM Stadtverwaltung am 01. März 2023
Aktuell

Schöffenwahl 2023

Bewerbungen sind bis Ende März möglich

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In diesem Jahr werden die ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 gewählt. Die Stadt Bad Lauterberg im Harz stellt hierzu in der ersten Jahreshälfte die Vorschlagslisten für den Amtsgerichtsbezirk Herzberg am Harz durch Ratsbeschluss auf.

In der zweiten Jahreshälfte wählt ein Ausschuss beim Amtsgericht die Haupt- und Ersatzschöffen für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtsperiode.

Schöffen wirken als ehrenamtliche Richterinnen und Richter an Verhandlungen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie Berufsrichter mit. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich, jedoch sollten sich die Bewerberinnen und Bewerber ihrer Rolle und Verantwortung gegenüber Angeklagten, Öffentlichkeit und Geschädigten bewusst sein. Das Bekenntnis der Bewerberinnen und Bewerber zur verfassungsmäßigen Grundordnung der Bundesrepublik versteht sich von selbst.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die deutsche Staatsbürger sind, in der Stadt Bad Lauterberg im Harz wohnen und am 01. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.

Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Ausübung dieses verantwortungsvollen Ehrenamtes haben, finden umfangreiche Informationen unter www.schoeffenwahl.de. Hier kann auch das entsprechende Bewerbungsformular heruntergeladen werden.  
Bewerbungen müssen der Stadt Bad Lauterberg im Harz, Stabsstelle und Innere Dienste, Ritscherstraße 4, 37431 Bad Lauterberg im Harz, bis zum 31. März 2023 zugegangen sein.


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