Geschrieben von PM Stadtverwaltung am 04. April 2023
Stadt erstellt Baulücken- und Leerstandskataster
Eintragung erfolgt freiwillig
Durch den demografischen Wandel ergeben sich verschiedene Veränderungen, die auch vor der Stadt Bad Lauterberg im Harz nicht Halt machen werden. Zu nennen ist zum Beispiel ein Rückgang der Bevölkerung, eine Veränderung der Altersstruktur und vieles andere mehr.
Die Stadt Bad Lauterberg im Harz ist bemüht, diesen Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen entgegen zu wirken. Hierzu gehört insbesondere, die Ortskerne zu stärken. Unter anderem kann dies erreicht werden, in dem vorrangig eine Bebauung innerhalb der Ortslagen erfolgt und leerstehende Gebäude wieder genutzt werden.
Ein Baulücken- und Leerstandskataster beinhaltet unbebaute oder geringfügig bebaute Grundstücke sowie Leerstände, innerhalb der bebauten bzw. bebaubaren Siedlungsflächen einer Stadt oder Gemeinde. Dieses Baulückenkataster kann in Form von Karten und/ oder Listen nach § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch veröffentlicht werden. Eine Eintragung in das Baulücken- und Leerstandskataster erfolgt hierbei freiwillig.
Seit Februar 2023 arbeitet die Stadt Bad Lauterberg im Harz an der Erstellung eines Baulücken- und Leerstandskatasters. Hierfür werden infrage kommende Grundstückseigentümer durch die Stadt persönlich angeschrieben und gefragt, ob sie eine Eintragung im Baulücken- und Leerstandskataster wünschen. Auf Grund des großen Umfangs der zu überprüfenden Grundstücke erfolgt die Bearbeitung in Teilschritten, beginnend mit den Ortsteilen Osterhagen, Bartolfelde und Barbis.
Die Veröffentlichung ist ebenfalls in Teilschritten nach erfolgter Datenerfassung geplant. Anschließend soll das Baulücken- und Leerstandskataster regelmäßig aktualisiert werden. Jedoch ist es nicht auszuschließen, dass Flächen nicht erfasst oder zwischenzeitlich bebaut wurden. Das veröffentlichte Baulücken- und Leerstandskataster enthält entsprechend der gesetzlichen Vorgaben für jede Baulücke bzw. Leerstand anonyme Informationen über Flur, Flurstücknummer, Straßenname sowie Grundstücksgröße.
Sollten Sie eine Eintragung im Baulücken- und Leerstandstkataster wünschen, können Sie dies auch formlos unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! beantragen.
