Geschrieben von PM Förderverein Schloss Herzberg e.V. am 27. August 2023
"Die Herzöge von Braunschweig im Fürstentum Grubenhagen"
Herzberger Schlossvortrag am Mittwoch, dem 30. August
Am Mittwoch, dem 30. August um 18:45 Uhr wird Frau Dr. Gudrun Pischke vom Seminar für Mittlere und Neuere Geschichte der Uni Göttingen im Rittersaal des Schlosses Herzberg einen Einblick in einen Teil der Geschichte des Fürstentums Grubenhagen geben.
Das Fürstentum Grubenhagen, 1291 entstanden aus der Aufteilung des Fürstentums Braunschweig unter drei herzoglichen Brüdern, bestand bis 1596. Es war Teil des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg, zu dem der welfische Eigenbesitz östlich der Weser 1235 geworden war.
Mit der Absetzung Heinrichs des Löwen als Herzog von Bayern und Sachsen 1180 waren er und seine Söhne keine Reichsfürsten mehr, sondern sehr gut situierte Edelfreie mit immer noch großem Einfluss. Um diese Welfen wieder in die Reichsordnung einzugliedern, erhob Kaiser Friedrich II. den welfischen Allodialbesitz zum Herzogtum und belehnte damit Otto mit dem Beinamen das Kind und einzigen Enkel Heinrichs des Löwen. Otto war nun Reichsfürst und erster Herzog von Braunschweig.
Ottos Söhne Albrecht und Johann teilten 1267/69 das Herzogtum Braunschweig in zwei Herrschaftsbereiche, die Fürstentümer Braunschweig und Lüneburg. Das Herzogtum Braunschweig wurde so zum Herzogtum Braunschweig-Lüneburg. Albrechts Söhne im Fürstentum Braunschweig teilten gut 20 Jahre später das Fürstentum Braunschweig in die Fürstentümer Braunschweig, Göttingen und Grubenhagen. Erster Herzog im neu entstandenen Fürstentum Grubenhagen war Heinrich, der älteste Sohn Herzog Albrechts. Heinrich erhielt den Beinamen Mirabilis oder der Wunderliche.
Bis 1596 gehörten zur Linie Grubenhagen des Welfenhauses über neun Generationen 17 Herzöge, zum Teil als Mitregent, Vormund oder Senior des Hauses. Mit der Abfolge und einzelnen Herzögen befasst sich im Weiteren der Vortrag.
Der Förderverein Schloss Herzberg freut sich auf viele Besucher zu diesem Vortrag. Der Eintritt ist frei.
