Geschrieben von PM WRG am 24. Januar 2024
„Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes"
WRG lädt zu Online-Veranstaltung am 15. Februar ein
Die Wirtschaftsförderung Region Göttingen teilt mit: Zum 02.07.2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Ziel ist es, eine sichere Meldung von Missständen in Organisationen zu ermöglichen und die Whistleblower vor Sanktionen zu schützen.
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind seit dem 17.12.2023 verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten. Im Falle einer Verletzung der Vorschriften können Bußgelder verhängt werden.
Rechtsanwalt Jan Machunsky von der Dr. Machunsky Datenschutz & Compliance GmbH hat sich in letzten Monaten intensiv in die, für den Mittelstand höchst relevante, Thematik zum Hinweisgeberschutzgesetz eingearbeitet und das Beratungsangebot entsprechend erweitert.
Neben der Bereitstellung eines entsprechenden Meldesystems, das die rechtlichen Anforderungen erfüllt, sowie der Durchführung von Schulungen stellt das Unternehmen auch Ombudspersonen für die Meldestelle, so dass bereits einige praktische Erfahrungen eingebracht werden können.
Gerne möchten wir Ihnen nähere Einzelheiten zu den bestehenden Vorschriften und den Umsetzungsmöglichkeiten geben.
Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes
Datum 15.02.24
Zeit von 10:00 bis 11:00 Uhr
Ort online
Anmeldefrist: 08. Februar 2024
Anmeldelink: https://wrg-goettingen.yve-tool.de/public_registration/20527
Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
